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2.155 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2020

Im Jahr 2020 ereigneten sich in Deutschland 2.155 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden, bei denen fünf Menschen starben und über 2.000 verletzt wurden. Über 80 % der Verunglückten waren E-Scooter-Fahrende selbst, oft aufgrund von Alkohol oder falscher Fahrbahnbenutzung.

Unfallursachen und Verantwortlichkeiten bei E-Scooter-Vorfällen

Im Jahr 2020 verzeichnete die Polizei in Deutschland 2.155 Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen, sogenannten E-Scootern, bei denen Personen verletzt oder getötet wurden. Dabei kamen fünf Menschen ums Leben, 386 wurden schwer und 1.907 leicht verletzt. Über 80 % der Verunglückten waren selbst E-Scooter-Fahrende.

Die meisten dieser Unfälle ereigneten sich in Nordrhein-Westfalen (566) und Bayern (334). Mecklenburg-Vorpommern (16) und Thüringen (11) wiesen die niedrigsten Unfallzahlen auf. Bei fast drei von vier Unfällen (72,1 %, 1.553 Unfälle) trugen die E-Scooter-Fahrenden die Hauptverantwortung. Häufig handelte es sich dabei um Fahrunfälle (644), bei denen die Kontrolle über das Fahrzeug ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer verloren ging.

Häufigste Ursachen: Alkohol und falsche Fahrbahnbenutzung

Die Polizei registrierte insgesamt 2.355 Fehlverhalten bei E-Scooter-Fahrenden, die in Unfälle mit Personenschaden verwickelt waren. Das Fahren unter Alkoholeinfluss war mit 431 Fällen (18,3 %) die häufigste Ursache. Zum Vergleich: Bei Fahrradfahrenden lag dieser Anteil bei 7,1 % und bei zulassungsfreien Krafträdern bei 7,8 %.

Ein weiteres häufiges Fehlverhalten war die falsche Benutzung der Fahrbahn oder Gehwege (392 Fälle, 16,6 %). E-Scooter-Nutzende sind verpflichtet, vorhandene Fahrradwege oder Schutzstreifen zu nutzen. Andernfalls müssen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen; das Fahren auf Gehwegen ist untersagt. Nicht angepasste Geschwindigkeit war mit 199 Fällen (8,5 %) die dritthäufigste Ursache.

Unfallbeteiligte E-Scooter-Fahrende vergleichsweise jung

E-Scooter-Fahrende, die in Unfälle verwickelt waren, waren mehrheitlich jünger: 76,0 % waren unter 45 Jahre alt, und 33,7 % sogar unter 25 Jahre. Nur 7,4 % gehörten der Altersgruppe 65plus an. Im Vergleich dazu war bei Unfallbeteiligten mit Fahrrad oder Pedelec der Anteil der über 65-Jährigen mit 18,2 % deutlich höher. Dort waren nur 50,3 % jünger als 45 Jahre und 24,2 % unter 25 Jahre.

Ein Drittel der E-Scooter-Unfälle waren Zusammenstöße mit Pkw

Von den 2.155 E-Scooter-Unfällen mit Personenschaden waren 918 Alleinunfälle, bei denen kein weiterer Verkehrsteilnehmer beteiligt war. Drei der fünf getöteten E-Scooter-Fahrenden starben bei Alleinunfällen, und die Hälfte aller verletzten E-Scooter-Fahrenden war ebenfalls in Alleinunfälle verwickelt.

Bei mehr als der Hälfte (1.170) der Unfälle mit Personenschaden war ein zweiter Verkehrsteilnehmer beteiligt, meist ein Autofahrer (693 Unfälle). Gut ein Drittel (37,2 %) der verunglückten E-Scooter-Nutzenden verletzte sich bei Zusammenstößen mit Pkw.

Anteil am Unfallgeschehen eher gering

Im gesamten Unfallgeschehen spielen E-Scooter eine vergleichsweise geringe Rolle. Im Jahr 2020 registrierte die Polizei 264.000 Unfälle mit Personenschaden, wobei E-Scooter-Fahrende nur an 0,8 % dieser Unfälle beteiligt waren.

Im Vergleich zu Fahrradunfällen wird der Unterschied deutlich: Im selben Zeitraum verzeichnete die Polizei rund 91.500 Unfälle mit Personenschaden, an denen Fahrradfahrer beteiligt waren. Dabei kamen 426 Fahrradfahrer ums Leben, 17.079 wurden schwer und 74.472 leicht verletzt.

E-Scooter sind in Deutschland seit dem 15. Juni 2019 durch die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge zum Straßenverkehr zugelassen. Sie gelten als Kraftfahrzeuge und sind versicherungspflichtig. Die Nutzung von Gehwegen ist verboten; stattdessen müssen Fahrradwege, Schutzstreifen oder Fahrbahnen befahren werden. Ein Führerschein ist nicht erforderlich, jedoch ein Mindestalter von 14 Jahren. Für E-Scooter-Fahrende gilt die 0,5-Promille-Grenze, wobei unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge keinerlei Alkohol konsumieren dürfen.

27.03.2021

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