Praktische Leitlinien für den verantwortungsvollen Umgang
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat in Zusammenarbeit mit dem Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. und dem Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) seine Empfehlungen zum Umgang mit invasiven Arten überarbeitet. Diese Aktualisierung soll Gartenbaubetrieben, Planern und Anwendern praktische Leitlinien für den verantwortungsvollen Umgang mit invasiven Arten zur Verfügung stellen.
Die neuen Empfehlungen bieten den Gartenbaubetrieben und Fachleuten aus dem Bereich der Planung auch Handlungsempfehlungen, die sie bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen.
Die aktualisierten Empfehlungen listen zum einen die Pflanzenarten auf, die gemäß EU-Verordnung als invasiv eingestuft sind. Diese dürfen weder kultiviert noch verbreitet werden. Zum anderen werden Pflanzen bewertet, die vom Bundesamt für Naturschutz als invasiv oder potenziell invasiv eingestuft wurden. Darunter befinden sich auch Arten, die im Gartenbau eine gewisse Bedeutung haben.
Die beteiligten Verbände betrachten die Neufassung der Empfehlungen als Selbstverpflichtung und Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Deutschland.
Hintergrund der Aktualisierung
Die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 regelt die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Jeder Mitgliedstaat war demnach verpflichtet, einen Aktionsplan zu entwickeln, um die Einbringung und Verbreitung von Pflanzen der Unionsliste innerhalb der EU zu verhindern. Der nationale Aktionsplan für Deutschland wurde am 9. August 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Dieser Aktionsplan sieht gemäß der EU-Verordnung sowohl verbindliche als auch freiwillige Maßnahmen und Verhaltenskodizes vor. Eine der Teilmaßnahmen ist die Aktualisierung und Weiterentwicklung der bereits 2008 vom ZVG herausgegebenen „Empfehlungen für Gärtner, Planer und Verwender zum Umgang mit invasiven Arten“.
