Arbeitswertnachweis 2010: Höchste Eisenbahn
25.02.2011
Wer die Frist zur Abgabe des Lohnnachweises bei der Gartenbau- Berufsgenossenschaft verpasst hat, sollte die Meldung schnellstmöglich nachholen, sonst droht die Beitragsschätzung.
Bereits im Dezember 2010 erhielten alle Mitgliedsunternehmen der Gartenbau-BG den Arbeitswertnachweis für das Jahr 2010. Wie in jedem Jahr werden damit alle zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben erfragt: die Arbeitstage der Unternehmer und Ehegatten sowie die Arbeitsstunden und das Bruttoarbeitsentgelt aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Aushilfen.