Verspätete Meldungen können zu höheren Beiträgen für Betriebe führen
Unternehmen, die ihren Arbeitswertnachweis für das Jahr 2010 noch nicht bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft eingereicht haben, sollten dies kurzfristig nachholen. Andernfalls droht eine Beitragsschätzung, die zu finanziellen Nachteilen führen kann.
Die entsprechenden Unterlagen wurden bereits im Dezember 2010 an alle Mitgliedsunternehmen verschickt. Mit dem Arbeitswertnachweis erhebt die Berufsgenossenschaft die Daten zur Beitragsberechnung.
Dazu zählen unter anderem:
- Arbeitstage von Unternehmern und Ehegatten
- Arbeitsstunden der Beschäftigten und Aushilfen
- Bruttoarbeitsentgelte der Arbeitnehmer
Beitragsschätzung kann höhere Kosten verursachen
Die ausgefüllten Formulare hätten ursprünglich bis spätestens 11. Februar 2011 bei der Berufsgenossenschaft eingehen müssen. Nach Angaben der Gartenbau-BG fehlen jedoch weiterhin Meldungen einzelner Betriebe.
Unternehmen, die ihre Angaben nicht zeitnah nachreichen, müssen mit einer Beitragsschätzung rechnen. Dabei besteht das Risiko, dass höhere Beiträge angesetzt werden und zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen.
Auch ohne Beschäftigte ist eine Meldung notwendig
Die Berufsgenossenschaft weist darauf hin, dass der Arbeitswertnachweis auch dann eingereicht werden muss, wenn im Betrieb keine Arbeitnehmer beschäftigt wurden. In diesem Fall ist eine sogenannte Fehlanzeige erforderlich.
Die Meldung kann alternativ auch online über das Extranet der Gartenbau-Berufsgenossenschaft erfolgen. Der kennwortgeschützte Zugang enthält alle notwendigen Informationen und Erläuterungen zur digitalen Übermittlung.
Nach Angaben der Berufsgenossenschaft haben bereits rund 14.000 Unternehmen die Online-Meldung genutzt.
Telefonische Unterstützung für Betriebe
Für Rückfragen zum Arbeitswertnachweis und zur Beitragsveranlagung bietet die Gartenbau-Berufsgenossenschaft telefonische Unterstützung an. Ansprechpartner sind unter der Rufnummer 0561 928-2994 erreichbar.
Auch Unternehmen aus dem Garten- und Landschaftsbau sollten die Fristen im Blick behalten, um unnötige Zusatzkosten durch Schätzungen zu vermeiden.
