Anpassung der EU-Maßnahmen zum Schutz vor Xylella fastidiosa
Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. hat den am 14. Dezember 2017 von der Europäischen Kommission verabschiedeten Durchführungsbeschluss 2017/2352/EU positiv aufgenommen. Dieser Beschluss modifiziert den bestehenden Durchführungsbeschluss (EU) 2015/789, der Maßnahmen zum Schutz der Union vor der Einschleppung und Ausbreitung des Bakteriums Xylella fastidiosa regelt.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Größe der Pufferzonen. Während bei bekannt gewordenen Fällen von Xylella fastidiosa in der EU bisher eine Befallszone von 100 Metern und eine Pufferzone von zehn Kilometern eingerichtet wurden, wurde die Breite der Pufferzone nun auf mindestens fünf Kilometer reduziert.
Zur Schonung verfügbarer Ressourcen und zur Umsetzung schneller und effektiver Maßnahmen gegen die Etablierung und weitere Ausbreitung des Bakteriums ist diese Maßnahme ausdrücklich zu begrüßen.
Marius Tegethoff, BdB-Bereichsleiter Produktion / Qualitätssicherung
Des Weiteren hat die EU bestimmte Pflanzen als besonders anfällig für Xylella eingestuft. Für diese Pflanzen sind bei der Verbringung innerhalb der EU jährliche Inspektionen in den Betrieben vorgeschrieben.
Wir sehen darin eine Sicherheitsmaßnahme des internationalen Handels, da auf diese Weise Hochrisikopflanzen unter besondere Beobachtung gestellt und diese bei Einfuhr nach Deutschland entsprechend akribisch auf Xylella untersucht werden. Ungeachtet dessen mahnen wir weiterhin zur Vorsicht und weisen auf die Notwendigkeit der weiteren Durchsetzung notwendiger Tilgungsmaßnahmen in den bisherigen abgegrenzten Gebieten hin.
Marius Tegethoff, BdB-Bereichsleiter Produktion / Qualitätssicherung
