Mängel bei der Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung
Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. weist auf Schwierigkeiten bei der länderübergreifenden gegenseitigen Anerkennung von Pflanzenschutzmitteln hin. Dieses im europäischen Pflanzenschutzrecht vorgesehene Instrument scheint auch über fünf Jahre nach der Novellierung des Rechts nicht effektiv zu funktionieren.
Die europäische Gesetzgebung sieht vor, dass ein Zulassungsbescheid innerhalb von 120 Tagen nach Antragstellung auf gegenseitige Anerkennung erteilt werden muss. Bislang ist kein Fall bekannt, in dem diese Frist eingehalten wurde. Eine Anfrage des BdB über den EU-Parlamentarier Karl-Heinz Florenz (CDU) an die EU-Kommission bestätigte, dass die länderübergreifende gegenseitige Anerkennung weiterhin nicht funktioniert.
Unsere Baumschulkulturen gehören zu den Sonderkulturen. Wir sind daher auf jede Möglichkeit angewiesen, Pflanzenschutzmittel für unsere Gehölze genehmigt zu bekommen. Die länderübergreifende gegenseitige Anerkennung ist ein Werkzeug, das wir gern nutzen möchten.Wir arbeiten sehr gut mit den deutschen Behörden und Ministerien zusammen. Wir waren aber erstaunt, als wir die Antwort aus der Kommission erhielten. Wir werden alle Hebel in Gang setzen, damit die gegenseitige Anerkennung reibungslos funktioniert. Hier ist auch die Politik gefordert.
Dies erklärte Helmut Selders, Präsident des BdB.
Fehlende Transparenz und Bearbeitungsdefizite
Die EU-Kommission verfügt nach eigenen Angaben über keine Informationen zur Anzahl der eingereichten Anträge oder deren Bearbeitungsstand. Der BdB fordert daher ein zentrales, transparentes Antragsverwaltungssystem.
Als Gründe für die Mängel nannte die EU-Kommission die Arbeitsbelastung der zuständigen Behörden auf nationaler Ebene sowie eine mangelhafte Prüfung. Der BdB ist sich bewusst, dass viele EU-Mitgliedsländer eine Begrenzung der jährlichen Antragsstellung haben. In Deutschland müssen jedoch alle Genehmigungsanträge angenommen und bearbeitet werden, was zu einer erheblichen Belastung der deutschen Zulassungsbehörden führt.
Diese Situation darf jedoch nicht dazu führen, dass Baumschulunternehmen eine zu geringe Anzahl von Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung steht. Zudem wird die Datenqualität der Antragsteller als unzureichend bemängelt. Der BdB erwartet die Bereitstellung zusätzlicher personeller und finanzieller Kapazitäten.
Forderungen zur Verbesserung der Umsetzung
Die Kommission stellte eine Prüfung der Gründe und einen Bericht zur Verbesserung der Umsetzung in Aussicht. Der BdB weist darauf hin, dass dieser Bericht bereits im Jahr 2014 hätte erscheinen müssen und die EU-Kommission hier in Verzug ist, was zu Lasten der Anwender geht. Der BdB fordert die umgehende Erstellung und Veröffentlichung des Berichts sowie die konsequente Ahndung von Fristversäumnissen.
Die Kommission sieht in der gegenseitigen Anerkennung ein geeignetes Mittel zur Schließung von Anerkennungslücken, eine Einschätzung, der sich der BdB uneingeschränkt anschließt. Der BdB wird sich weiterhin mit Unterstützung von Karl-Heinz Florenz für eine funktionierende Pflanzenschutzmittelzulassung einsetzen.
