Branchenverbände

BGL fordert Ausnahmegenehmigungen für GaLaBau-Betriebe bei Dieselfahrverboten

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) kritisiert die geplanten Dieselfahrverbote ab 2019 als unverhältnismäßig. Er fordert Ausnahmegenehmigungen für gewerblich genutzte Dieselfahrzeuge, um eine faktische Enteignung der Betriebe zu verhindern. Alternativ wird eine kostenneutrale Nachrüstung der Fahrzeuge verlangt, wobei die Autoindustrie die Restkosten tragen soll.

Hintergrund und Forderungen des BGL zu Dieselfahrverboten

Die angekündigten Dieselfahrverbote in deutschen Innenstädten, die ab 2019 in Kraft treten sollen, stoßen im Mittelstand und insbesondere bei Garten- und Landschaftsbau-Betrieben auf Kritik. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) bewertet diese Fahrverbote als unverhältnismäßig und fordert Ausnahmegenehmigungen für gewerblich genutzte Dieselfahrzeuge.

Der BGL steht hierzu im Austausch mit dem Verkehrsministerium, um Lösungen für die betroffenen Unternehmen zu finden. Die Verbote könnten Betriebe, die ihre Fahrzeuge im Vertrauen auf bestehende Normen erworben haben, faktisch enteignen. Die Landschaftsgärtner-Branche und das Handwerk sehen sich nicht in der Verantwortung für Versäumnisse der Automobilindustrie oder der Politik.

„Zusammen mit befreundeten Verbänden des Handwerks und der Bauwirtschaft stehen wir in Kontakt mit dem Verkehrsministerium, um Ausnahmegenehmigungen für gewerbliche Dieselfahrzeuge zu erwirken. Denn die Dieselfahrverbote führen zur faktischen Enteignung von Betrieben, die die Fahrzeuge im Vertrauen auf gültige Normen erworben haben“, so BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Robert Kloos.

Der Branchenverband setzt sich weiterhin für eine bundesweit einheitliche Ausnahmeregelung ein. Sollte eine solche Genehmigung nicht umgesetzt werden, fordert der BGL eine kostenneutrale Nachrüstung der Fahrzeuge für die Betriebe.

„Sollte eine Ausnahmegenehmigung nicht kommen, muss eine für die Betriebe kostenneutrale Nachrüstung gewährleistet sein. Wir begrüßen, dass der Bund hier einen großen Teil der Kosten übernehmen will. Davon nicht gedeckte Kosten hat die Autoindustrie zu tragen“, erklärt Dr. Robert Kloos.

20.11.2018

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