Kritik an der Einstellung des „Investitionspakts Sportstätten“
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) kritisiert die Entscheidung des Bundes, den „Investitionspakt Sportstätten“ nicht fortzuführen. Dieses Programm, das ursprünglich bis 2024 geplant war, stellt in diesem Jahr letztmalig Fördermittel in Höhe von 110 Millionen Euro bereit. Die Ampel-Koalition begründet diesen Schritt mit der angespannten Haushalts- und Finanzlage, was der BGL als falsch bewertet und Nachbesserungen fordert.
Die komplette Streichung des Investitionspakts Sportstätten ist ein völlig falsches Signal. Die Städte und Gemeinden brauchen Verlässlichkeit, wenn es um Sanierungsvorhaben geht. Auch wenn dieses Förderprogramm noch von der alten Bundesregierung aufgelegt wurde, kann es nicht angehen, dieses jetzt aus politischen Gründen zu kippen!
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verweist auf das Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK), das für 2022 mit 476 Millionen Euro ausgestattet ist. Der Schwerpunkt dieses Programms soll mit rund 80 Prozent des Gesamtvolumens auf der energetischen Sanierung kommunaler Sportstätten liegen.
Grünflächen und höhere Fördersätze für Klimaanpassung
Der BGL sieht im Bundesprogramm SJK zwar eine positive Entwicklung, drängt jedoch auf weitere Anpassungen. Es wird betont, dass neben der energetischen Sanierung auch Grünflächen eine zentrale Rolle spielen müssen. Nur durch Gebäudebegrünung und entsprechende Außenanlagen können kommunale Sportstätten einen Beitrag zur lokalen Klimaanpassung leisten.
Das Bundesprogramm SJK geht in die richtige Richtung. Der BGL wird dennoch gegenüber der Bundespolitik vehement auf Nachbesserungen drängen: Grün muss neben der energetischen Sanierung eine zentrale Rolle spielen. Nur mit Gebäudebegrünung und entsprechenden Außenanlagen leisten kommunale Sportstätten einen Beitrag zur lokalen Klimaanpassung. Außerdem muss der Bund den Kommunen einen deutlichen Anreiz für Investitionen bieten und dafür höhere Fördersätze vorsehen. Denn gute Sportstätten sind für die Bevölkerung, besonders Kinder und Jugendliche, für den Erhalt ihrer Gesundheit unverzichtbar.
Der „Investitionspakt Sportstätten“ ergänzte seit 2020 die Städtebauförderung und wurde durch die jährliche Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung umgesetzt. Im ersten Förderjahr betrug das Volumen 150 Millionen Euro, in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 110 Millionen Euro. Die Förderquote lag in den ersten beiden Jahren bei 75 Prozent der Investitionen, wobei der Länderanteil 15 Prozent und der kommunale Anteil 10 Prozent betrug. Für das Jahr 2022, das letzte Förderjahr, wurde die Förderquote der Bundesmittel auf 50 Prozent gesenkt. Einige Bundesländer erhöhten daraufhin ihren Förderanteil, um die Kommunen zu unterstützen. Zuständig für den Investitionspakt sind das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
