BGL: Umsatzsteuergrenze von 500.000 Euro soll bestehen bleiben
17.10.2011
Mit Blick auf die heutige Anhörung zum Umsatzsteuergesetz begrüßt der Bundesverband GaLaBau e. V. (BGL) die Initiative der Regierungskoalition, die Umsatzsteuergrenze dauerhaft bei 500.000 Euro zu belassen.
BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Hermann J. Kurth zeigt auf: "Das ist auch für die Unternehmen des GaLaBaues von großem Vorteil, da viele Auftraggeber häufig verzögert zahlen. Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates zum Gesetzentwurf sollte selbstverständlich sein. Denn gerade die kleinen und mittleren Unternehmen in den Regionen stellen die sicheren Arbeitsplätze zur Verfügung."