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Umsatzsteuergrenze: BGL befürwortet dauerhafte Beibehaltung von 500.000 Euro

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) unterstützt die Initiative der Regierungskoalition, die Umsatzsteuergrenze dauerhaft bei 500.000 Euro zu belassen. Dies schafft Liquiditätsvorteile für kleine und mittlere Unternehmen.

BGL fordert dauerhafte Beibehaltung der Umsatzsteuergrenze

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) befürwortet die Initiative der Regierungskoalition, die Umsatzsteuergrenze dauerhaft bei 500.000 Euro zu belassen. Dies wurde im Rahmen der Anhörung zum Umsatzsteuergesetz betont.

Das ist auch für die Unternehmen des GaLaBaues von großem Vorteil, da viele Auftraggeber häufig verzögert zahlen. Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates zum Gesetzentwurf sollte selbstverständlich sein. Denn gerade die kleinen und mittleren Unternehmen in den Regionen stellen die sicheren Arbeitsplätze zur Verfügung.

Liquiditätsvorteile durch Ist-Versteuerung

Der vorliegende Gesetzentwurf ermöglicht es Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500.000 Euro, auch nach dem 1. Januar 2012 die Ist-Versteuerung zu wählen. Bei dieser Methode entsteht die Umsatzsteuer erst mit dem Ablauf des Voranmeldezeitraumes, in dem das Unternehmen die Zahlung für seine Leistung erhalten hat. Die Abführung der Steuer an das Finanzamt erfolgt somit erst nach Zahlungseingang durch den Kunden.

Die Ist-Versteuerung schafft Liquiditätsvorteile für kleine und mittlere Unternehmen, auch weil der Vorsteuerabzug für die bezogenen Eingangsleistungen sofort, das heißt ohne Rücksicht auf eine Bezahlung, vorgenommen werden kann.

Die Umsatzgrenze wurde am 1. Juli 2009 bundesweit auf 500.000 Euro angehoben, um die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise abzumildern. Diese Regelung war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Ohne eine dauerhafte Beibehaltung würde die maßgebliche Umsatzgrenze bundesweit auf 250.000 Euro sinken.

17.10.2011

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