Branchenverbände

BGL fordert mittelstandsfreundliche Kreislaufwirtschaft

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) fordert im Rahmen der geplanten EU-Kreislaufwirtschaftsstrategie eine Entlastung mittelständischer Betriebe. Er spricht sich für Ausnahmeregelungen bei der Abfallverwertung von Kleinmengen aus, um unnötige Bürokratie zu vermeiden und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern.

Mittelstand im Fokus der EU-Kreislaufwirtschaftsstrategie

Die Europäische Kommission plant, im Herbst Vorschläge zur Neuregelung der Kreislaufwirtschaft vorzulegen. Diese Initiative zielt darauf ab, europaweit verbindliche Recyclingziele zu etablieren, um Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) betont jedoch, dass die mittelständischen Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus durch diese Pläne nicht zusätzlich belastet werden dürfen.

„Der BGL unterstützt das Ziel der Europäischen Kommission, durch Recycling und gutes Produktdesign die vorhandenen Ressourcen effizienter zu nutzen. Wir erwarten aber, dass auf mittelständische Unternehmen keine unnötigen neuen Bürokratielasten zukommen“, so Vizepräsident Lutze von Wurmb.

Im Bereich der Abfallverwertung spricht sich der BGL für eine Ausnahmeregelung für Kleinmengen von Abfällen aus. Dies betrifft Materialien, die beispielsweise durch Erdaushub oder kleinere Abrissarbeiten auf Grundstücken anfallen.

„Eine Abfallmenge bis 800 m³ sollte von den neuen Regelungen gar nicht erst erfasst werden. So werden die kleinen und mittleren Unternehmen der Landschaftsgärtner auf unbürokratische Weise entlastet“, erläutert von Wurmb.

Das Thema Kreislaufwirtschaft war Ende 2014 im Rahmen des Bürokratieabbau-Programms „REFIT“ von der Kommission zurückgezogen worden. Nach politischem Druck, insbesondere durch einen Initiativantrag des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments im Juni 2015, wurde es jedoch erneut auf die politische Agenda gesetzt.

14.08.2015

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