Allgemeines

Bioenergieanlagen im zukünftigen Energiesystem

Das BMEL fördert Forschung zu Bioenergieanlagen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung. Ziel ist es, zukunftsfähige Geschäftsmodelle zu identifizieren und Betreibern Handlungsempfehlungen zu geben, um den Weiterbetrieb ihrer Anlagen zu sichern.

Forschungsergebnisse und Handlungsempfehlungen für Bioenergieanlagen

Im Rahmen des vom BMEL geförderten Verbundvorhabens „TRANSBIO“ werden die Ergebnisse dieser Forschung gebündelt, um Anlagenbetreibern konkrete Handlungsempfehlungen zu geben. Viele Betreiber von Biogasanlagen und Holzkraftwerken stehen vor der Herausforderung, den Weiterbetrieb ihrer Anlagen in den kommenden Jahren zu sichern. Die bisherigen Forschungsergebnisse sind vielfältig und bieten keine allgemeingültigen Lösungen, da die Betriebskonzepte der Anlagen sehr spezifisch sind. Zudem erschweren aktuelle rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen die Errichtung und Weiterentwicklung von Bioenergieanlagen.

Das Vorhaben „TRANSBIO – Transferarbeitsgruppe für Bioenergieanlagen im zukünftigen Energiesystem“ hat die Aufgabe, die zentralen Ergebnisse und Handlungsoptionen der vom BMEL geförderten Post-EEG-Projekte aufzubereiten, zu bündeln und den relevanten Zielgruppen zugänglich zu machen. Dies soll Betreibern ermöglichen, fundierte Entscheidungen für die Zukunft ihrer Anlagen zu treffen. Dabei werden auch aktuelle rechtliche Entwicklungen berücksichtigt, wie das EEG 2021, das Klimaschutzgesetz 2030 und die nationale Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II), da diese einen erheblichen Einfluss auf die Perspektiven von Bioenergieanlagen in Deutschland haben. Die Ergebnisse sollen über eine Forschungsdaten-Plattform, multimedialen Informationstransfer und zahlreiche Veranstaltungen verbreitet werden.

Entwicklung und Förderung der Bioenergie in Deutschland

Die Entwicklung der Bioenergie wurde in den letzten zwei Jahrzehnten maßgeblich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geprägt. Dieses Gesetz garantierte Anlagenbetreibern eine feste Vergütung für den eingespeisten Strom über einen Zeitraum von 20 Jahren. Seit dem Inkrafttreten im Jahr 2000 stieg die Anzahl der Bioenergieanlagen kontinuierlich an. Nach der EEG-Novelle 2012 stagnierte jedoch insbesondere der Zubau neuer Biogasanlagen. Bestehende Anlagen stellten sich durch Leistungserhöhungen vermehrt auf eine bedarfsgerechte Strombereitstellung um.

Da der erfolgreiche Weiterbetrieb vieler Anlagen nach dem Ende der EEG-Förderung fraglich blieb, initiierte das BMEL im Jahr 2016 den Förderaufruf „Strom aus Biomasse in zukünftigen Energiesystemen“. Im Rahmen dieses Aufrufs bearbeiteten mehrere Forschungskonsortien Projekte zur Zukunft von Bioenergieanlagen. Die Ergebnisse dieser Projekte werden nun durch TRANSBIO aufbereitet. Die Relevanz dieser Thematik wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen, da dann die Anlagen aus den starken Aufbaujahren vom Auslaufen der EEG-Vergütung betroffen sein werden.

12.05.2021

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