Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben muss die Gartenbau-Berufsgenossenschaft ab 2009 Vorschüsse erheben. An mindestens drei Fälligkeitsterminen soll der voraussichtliche Jahresbeitrag in Zukunft gezahlt werden.

Ziel ist es, eine Parallelität von Beitragserhebung und Leistungsaufkommen zu erreichen. Dadurch wird die bisherige Vorfinanzierung von Leistungsaufwendungen beseitigt. Voraussichtlich für eine Übergangszeit von vier Jahren müssen sich die bei der Gartenbau- BG versicherten Betriebe auf höhere Beträge einstellen. Ca. 15 Prozent mehr Beitrag müssen in dieser Zeit, d. h. bis einschließlich 2012, aufgebracht werden; dann ist der Umstieg geschafft.

Vorschüsse für mehr Gerechtigkeit

In der gesetzlichen Unfallversicherung werden die Beiträge im Nachhinein erhoben, d. h. in 2008 wird die Versichertengemeinschaft über den Beitrag mit den Kosten der Arbeitsunfälle des Jahres 2007 belastet. Das Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung bleibt weiterhin bestehen, mittels Vorschusszahlungen sollen jedoch künftig Heilbehandlungen, Verletztengelder und Unfallrenten in dem Jahr auf die versicherten Unternehmen umgelegt werden, in dem diese Leistungen auch entstehen. Dies schafft mehr Gerechtigkeit. Ein oftmals vom Berufsstand kritisierter Nachteil des bisherigen Systems ist nämlich, dass Konkursbetriebe, die ihren Verpflichtungen zur Beitragszahlung nicht oder nur teilweise nachgekommen sind, an den entstandenen Unfalllastennicht mehr in angemessener Weise beteiligt werden können. Dies wird sich ab 2009 ändern, indem schon im laufenden Jahr ein Abschlag auf den zukünftigen Beitrag von den aktiven Unternehmen erhoben wird.

Abgerechnet wird zum Schluss

Wie bisher wird dann am 15. Mai eines jeden Jahres die Umlage für das vorherige Jahr fällig. Unter Anrechnung der eingezahlten Vorschüsse wird der restliche Beitrag erhoben und die Raten für das laufende Jahr festgesetzt. Die Festlegung von Fälligkeiten und Zahlverfahren fällt in den Bereich des autonomen Rechts, d. h. die Mitglieder der berufsständischen Selbstverwaltung bestimmen, wann und in welcher Höhe die Vorschüsse zur Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu entrichten sind.

Bisherige Planungen gehen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben von drei Fälligkeitsterminen aus. Diese werden voraussichtlich auf den 15. Mai, den 15. August und den 15. November eines jeden Jahres fallen. Um die Belastung der versicherten Betriebe möglichst gering zu halten, soll in 2009 die Zahlung auf vier Raten gestreckt werden.

 

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Sozialversicherung für den Gartenbau

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