Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Mit besonderer Spannung wird der diesjährige Deutsche Baugerichtstag erwartet, der am 07./08. Mai in Hamm/Westf. stattfindet. Auf Grund der Koalitionsvereinbarung der schwarz-gelben Bundesregierung stehen das Bauvertragsrecht, das Vertrags- und Honorarrecht der Architekten und Ingenieure und das Vergaberecht auf dem Prüfstand.

Ziel des 3. Deutschen Baugerichtstages ist die Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Vergabe, Planung und Bau. Im Zentrum wird die Frage stehen, ob das Bauvertragsrecht, für das es bisher keine eigene gesetzliche Regelung, sondern nur mehr oder weniger verbreitete Vertragsmuster - insbesondere die VOB/B - gibt, gesetzlich geregelt werden soll. Dieselbe Frage wird auch für das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht behandelt, in ähnlicher Weise auch für das Bauträgerrecht.

Im Mittelpunkt stehen schon jetzt kontrovers diskutierte Regelungen zur Vergütung von geänderten und zusätzlichen Bauleistungen, zu den Mängelrechten des Bauherrn und zur Absicherung von Bauunternehmen und Bauherren.

Weiter werden praxisbedeutsame Fragen aus dem Vergabe-, dem Sachverständigenrecht und aus dem Öffentlichen Baurecht diskutiert. Schließlich befasst sich der 3. Deutsche Baugerichtstag ein weiteres Mal mit der sog. Adjudikation, einer im angelsächsischen Raum weit verbreiteten Methode der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Insgesamt 7 Arbeitskreise werden zu aktuellen Themen Empfehlungen beschließen und an den Gesetzgeber weiterleiten. Der Deutsche Baugerichtstag ist interessenunabhängig. Ihm gehören Persönlichkeiten aus Richterschaft, Anwaltschaft, Hochschulen und Politik ebenso an wie Vertreter der Bauwirtschaft, der Bauherrenverbände und der öffentlichen Hand.

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