Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Zentralverband Gartenbau lehnt Verschärfungen bei der Umsetzung von EU-Regeln in deutsches Recht ab

(ZVG) Der verantwortungsvolle Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach den Regeln der guten landwirtschaftlichen Praxis und des integrierten Pflanzenschutzes ist für den deutschen Gartenbau lange geübte Praxis und Grundlage einer nachhaltigen Produktion. Mit der Vorlage des Entwurfes für ein Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts vom 4. Juli 2011 wird ein neuer rechtlicher Rahmen für die Pflanzenschutzgesetzgebung gesetzt. Mit der Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden und mit der Verordnung (EG) 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln hat die EU sehr weit reichende Vorgaben gemacht, die mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf in deutsches Recht umgesetzt werden. Damit soll auch der Harmonisierung des Pflanzenschutzes in der EU Rechnung getragen werden - ein Ziel, das von deutschen Gärtnern seit vielen Jahren gefordert wird.

Im Rahmen einer Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf hat der Zentralverband Gartenbau (ZVG) in einer Stellungnahme die 1:1-Umsetzung gefordert und Verschärfungen der EURegeln in Deutschland abgelehnt. Er setzt sich für eine effiziente und stringente Umsetzung ein, insbesondere bei den vorgegebenen Fristen der gegenseitigen Anerkennung von Pflanzenschutzmitteln, die gerade bei den kleinen Kulturen eine große und für die Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts im Gartenbau eine herausragende Rolle spielen.

Begrüßt wird die Stärkung des Julius-Kühn-Institutes, vor allem für den Aufgabenbereich der Lückenschließung. Der Zentralverband Gartenbau wird sich auch weiterhin dafür stark machen, dass dieses Verfahren forciert wird. Immer wieder hat der ZVG gefordert, dass die an der nationalen Zulassung beteiligten Behörden - Julius-Kühn-Institut (JKI), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Umweltbundesamt (UBA) - gleichberechtigte Benehmungsbehörden sein müssen.

Der Zeitplan der beteiligten Bundesministerien sieht vor, dass nach der Verbändeanhörung, die am 25. Juli abgeschlossen wurde, noch Mitte August ein Kabinettsentschluss herbeigeführt werden wird. Nach den üblichen Verfahren in Bundestag und Bundesrat soll bereits Mitte Dezember die abschließende Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag erfolgen.