Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Am vergangenen Donnerstag (30. Januar 2014) fand im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlamentes ein Abstimmungsmarathon statt. Insgesamt stimmten die Abgeordneten des Ausschusses über 11 Entwürfe zu Stellungnahmen, Verordnungen und Richtlinien ab, darunter auch zum Berichtsentwurf zu einer Verordnung über die Prävention und Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten.

Der Berichtsentwurf war für den Zentralverband Gartenbau (ZVG) unausgewogen und nicht tragbar, weshalb sich der Verband mit einer eigenen Stellungnahme sowie mit Änderungsanträgen an die deutschen Mitglieder des Umweltausschusses wandte. Der ZVG lehnt es ab, mittels Listen pauschale Verbote auszusprechen, ohne dass die jeweiligen Standortbedingungen, die innerhalb der Union und auch in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr stark differieren, Berücksichtigung finden.

Bereits in den Kompromissanträgen der Berichterstatter fand sich eine wichtige Forderung des ZVG wieder: Mitgliedstaaten können nun Ausnahmen zulassen, welche ausdrücklich auch für kommerzielle Zwecke im Tier- und Pflanzenbereich anwendbar sind. Ferner wurde in den Kompromissanträgen die Teilnahme und Berücksichtigung von Interessensträgern bei der Implementierung der Gesetzgebung und der Erstellung sowie Aktualisierung einer Liste von invasiven Arten explizit genannt. Beiden Anträgen stimmte der Ausschuss am 30. Januar 2014 zu. Ebenso wurde positiv über die Forderung abgestimmt, dass es weiterhin Risikoanalysen für die der Regelung unterworfenen bzw. zu unterwerfenden Arten und deren Einstufung als invasiv geben muss.

Die Risikoanalysen sollen, laut Bericht, dann entsprechend von der Europäischen Kommission oder den Mitgliedstaaten durchgeführt werden können. Weniger erfreulich war die Abstimmung über Änderungsanträge, welche die Ausweitung auf verwandte Arten, Sorten und Gattungen forderten. Der ZVG hatte darauf hingewiesen, dass dies einem Verlust der Biodiversität gleichkäme, konnte sich aber hier mit seiner Position (noch) nicht durchsetzen.

Ferner votierten die Abgeordneten für das sogenannte "the polluter-pays-principle", also für das Prinzip "der Verursacher zahlt". Auch hier hatte der ZVG deutlich gemacht, dass die Identifikation des Verursachers - auch vor dem Hintergrund der Nachverfolgbarkeit von Zuliefererketten - in den seltensten Fällen zufriedenstellend geklärt werden könne. Dieser Punkt muss nun gegenüber den Vertretern im Rat der Europäischen Union stärker hervorgehoben werden.

Der Bericht wird demnächst in konsolidierter Form vorliegen und wird noch kurz vor Ende der Legislaturperiode des Europäischen Parlamentes, voraussichtlich am 15. April 2014 im Plenum in Strasbourg verabschiedet. Der Vorschlag des Parlamentes wird dann an den Rat der Europäischen Union zur Kenntnisnahme gehen. Der Rat führt zu der Thematik ebenfalls Verhandlungen in Arbeitsgruppensitzungen. Auch hier steht der ZVG mit den betreffenden deutschen Vertretern innerhalb der Arbeitsgruppe in regem Austausch und Kontakt. Gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat der ZVG eine Stellungnahme abgegeben und Ausnahmeregelungen für den Gartenbau gefordert. Sobald der Rat eine Meinung verabschiedet hat, müssen sich Rat und Parlament auf eine gemeinsame Position einigen. Hier sind eine zweite Lesung in Rat und Parlament sowie gegebenenfalls Trilog-Verhandlungen denkbar. Der ZVG wird den Prozess weiter verfolgen.

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