Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Für Garten- und Landschaftsbauer greift jetzt eine der wichtigsten rechtlichen Neuerungen der vergangenen Jahre im Arbeitsschutz und bei Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA). Denn die im vergangenen Jahr in Kraft getretene PSA-Verordnung der Europäischen Union (EU) ist ab dem 21. April 2018 verbindlich anzuwenden. Sie löst sie die alte europäische PSA-Richtlinie von 1989 ab.

Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)

Doch welche Änderungen bringt die Regelung mit der amtlichen Bezeichnung "Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG" für den GaLaBau mit sich?

Neue Risikoeinstufung für PSA

PSA-Produkte unterliegen jetzt einer neuen Einstufung. Neu ist, dass die bedeutsame PSA-Kategorie III um einige Risiken erweitert wurde. Dazu zählen nun schädlicher Lärm, Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen und Unfälle durch Hochdruckstrahl. Dort sind auch „Stürze aus der Höhe“ einsortiert. Damit unterliegen Produkte wie Gehörschutz, Schnittschutzkleidung, Handschuhe und viele andere Kategorie III-Produkte fortan der Produktionskontrolle durch eine Notifizierungsstelle und müssen neuerdings auch vom Verkäufer, in der Regel einem Technischen Händler, auf EU-Konformität geprüft werden.

Jährliche Unterweisung mit Trainings

Wichtiger aber dürfte für die GaLa-Baubranche eine andere Vorschrift sein, auf die der Fachhandel aufmerksam macht. „Betriebe, die beispielsweise Lärmschützer oder Schnittschutzhosen einsetzen, müssen eine praktische Unterweisung ihrer Mitarbeiter durchführen“, sagt Thomas Vierhaus vom VTH Verband Technischer Handel e.V. Diese Pflicht ergebe sich aus der Konkretisierung im nationalen Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (§ 31 DGUV-Vorschrift 1: Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“). Dort ist von „Unterweisungen mit Übungen“ die Rede, mit denen der Unternehmer die „Benutzungsinformation“ seinen Mitarbeitern „gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden“ vermitteln muss. Vierhaus rät daher, die die Berufskleidung und Schutzausrüstung für den GaLaBau von stationären Händlern zu beziehen, die entsprechend beraten können und erwiesenermaßen Schulungserfahrung haben. Von Internetkäufen ohne Fachberatung sei abzuraten.

Produkte vom Fachhandel bleiben einsatzfähig

Arbeitsschutzprodukte, die nach der alten PSA-Richtlinie zertifiziert sind und bis 20. April 2019 auf den Markt kommen, können von Garten- und Landschaftsbauern übrigens weiterhin eingesetzt werden. Denn der Fachhändler hat gemäß der Neuregelung geprüft, dass die PSA allen rechtlichen und technischen Anforderungen an Technik und Sicherheit genügt.

Mehr Infos: siehe 1. Link
Der seit 1904 bestehende VTH listet in seinem Mitgliederverzeichnis rund 280 erfahrene Großhändler im D-A-CH-Gebiet auf (PLZ-Suche: siehe 2. Link, Rubrik „VTH im Überblick“).