Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) möchte ein Merkblatt zum Umgang mit Totholz erarbeiten.

Totholz [CC BY-SA 3.0], from Wikimedia Commons

Totholz ist ein wichtiger Bestandteil der naturnahen Bäche und Flüsse. Es nimmt in vielerlei Hinsicht positiven Einfluss auf die biologischen, hydromorphologischen und stofflichen Verhältnisse in unseren Fließgewässern. Durch die Ausbaumaßnahmen der letzten Jahrzehnte ist das Totholz oft zur Seltenheit geworden. Unsere meist „aufgeräumten“ Fließgewässer dienen vornehmlich dem geregelten Abfluss, der “freien Vorflut”.

Die Erhaltung bzw. Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Flüsse und Bäche ist ein Ziel der EG-Wasserrahmenrichtlinie bzw. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Auf dem Weg zur Zielerreichung hat das Belassen von Totholz im Gewässerbett, der natürliche Eintrag oder der Einbau von Totholzstrukturen eine besondere Bedeutung. So lässt sich zum Beispiel durch den gezielten Einbau von Totholz eine Revitalisierung des Gewässersystems mit geringem technischen und finanziellen Aufwand erzielen.

Die Gewässerunterhaltung sollte hierbei nicht nur den Aspekt der Gewässerpflege, sondern auch den Aspekt der Gewässerentwicklung umfassend berücksichtigen. Hierzu gehört auch die Beschäftigung mit der Problematik „Totholz“. Hierbei sind jedoch nicht nur die strukturellen Vorteile im Hinblick auf die Gewässerstrukturen, sondern auch die Problematiken einer Reduzierung der Abflussleistung des Gerinnes oder die Verklausungsgefahr zu berücksichtigen.

Aufgaben der neuen Arbeitsgruppe

Ziel dieser neuen Arbeitsgruppe ist es unter anderem, Mindestanforderungen zum Umgang mit Totholz im Rahmen der Gewässerunterhaltung zu formulieren und Vorschläge für eine „materielle“ Ausgestaltung zu erarbeiten.

Ziel

Das von der Arbeitsgruppe GB-2.20 „Totholz in der Gewässerunterhaltung“ im Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ geplante DWA-Merkblatt soll den für die Gewässerunterhaltung Verantwortlichen in Ländern, Kommunen und Verbänden, vornehmlich Fachleute in wasserwirtschaftlichen Dienststellen und in Naturschutzbehörden sowie in Ingenieurbüros und Aufsichtsbehörden Empfehlungen für den Umgang mit Totholz geben und die Verwendung von Totholz aufzeigen. Weiterhin soll mit einer entsprechenden Empfehlung auch der Gedanke der Gewässerentwicklung auf dem Wege der Unterhaltung besser verankert werden.

Die Erarbeitung des Merkblatts soll in enger Abstimmung bzw. in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe WW-3.8 „Rauheitswirkung und Fließwiderstand von Totholz in Gewässern“ erfolgen.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.

Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie Vertreter/-innen von forstwirtschaftlichen Einrichtungen oder sonstige Interessierte eingeladen.

Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef

Tel.: 02242/872-210
Fax: 02242/872-184
E-Mail: schrenk(at)dwa.de

 

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