Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Bundesregierung stellt im Rahmen der Städtebauförderung 2023 und 2024 erneut 790 Millionen Euro bereit. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) begrüßt die Einigung auf eine mehrjährige Verwaltungsvereinbarung, mahnt aber vor dem Hintergrund des Klimawandels mehr Mittel für kommunale Investitionen in die grün-blaue Infrastruktur an.

Einen klaren Schwerpunkt auf Klimaanpassung in der Städtebauförderung fordert BGL-Präsident Lutze von Wurmb. (Foto: PPBraun/BGL)

Mit dem Förderprogramm will der Bund die Städte und Gemeinden bei ihrer sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und ökologischen Weiterentwicklung unterstützen. Im Zuge der 2020 durchgeführten Neuordnung wurden Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Fördervoraussetzung. Wenn Kommunen Bundesmittel für Investitionen nutzen, müssen sie seitdem immer auch Maßnahmen für eine klimagerechte Stadt umsetzen. Die nun von Bundesministerin Klara Geywitz auf den Weg gebrachte Verwaltungsvereinbarung setzt diese Struktur fort. Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern soll erstmals seit rund 30 Jahren für zwei Jahre gelten.

Deutliche Anhebung des Fördervolumens und Vereinfachung der Modalitäten nötig

BGL-Präsident Lutze von Wurmb: „Es ist gut, dass die Kommunen gerade in diesen Zeiten mehr Planbarkeit für ihre Investitionen erhalten und Maßnahmen zur Klimaanpassung weiterhin Querschnittsaufgaben bleiben. Ich bin froh, dass die Ministerin die Bedeutung der Begrünung so deutlich betont hat. Klar ist aber auch, dass wir angesichts des Klimawandels keine Zeit zu verlieren haben. Wir brauchen die „Schwammstadt“, die gegen Extremwetterereignisse gewappnet ist und – mit gestaltetem Grün – den Menschen ein gesundes und attraktives Lebensumfeld bietet. Deshalb muss der Bund endlich Zahlen zu den in vergangenen Förderperioden umgesetzten Grünmaßnahmen liefern und künftig einen klaren Schwerpunkt auf die Klimaanpassung legen. Außerdem muss für die Zukunft eine deutliche Anhebung des Fördervolumens und eine Vereinfachung der Modalitäten erreicht werden. Seit 2017 sind die Mittel konstant, was in Zeiten hoher Inflation real einen Rückschritt bedeutet.“

 

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