Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Um unsere Natur ist es schlecht bestellt. Bereits jetzt sind knapp 80 Prozent der geschützten natürlichen Lebensräume in Europa geschädigt. Dabei sind intakte Ökosysteme unsere Lebensgrundlage – sie schützen uns vor den Folgen der Klimakrise und bieten uns Ernährungssicherheit. Ihre Zerstörung durch Übernutzung und Überlastung stellt somit ein erhebliches Risiko für Wirtschaft, Gesundheit und Sicherheit dar.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger Bild: NABU/Die Hoffotografen

Dass dieser Abwärtstrend dringend umgekehrt werden muss, steht außer Frage. Ein neues NABU-Rechtsgutachten liefert Vorschläge, wie diese Wiederherstellung geschädigter Naturräume aus juristischer Sicht effektiviert und beschleunigt werden kann, denn ohne diese rechtliche Flankierung werden wir unsere Naturschutzziele nicht erreichen können.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger merkt an: “Damit die Natur uns das liefern kann, was wir brauchen, müssen wir unser Verhältnis zu ihr neu justieren. Dazu benötigen wir eine Trendwende beim Naturschutz. Mit dem Weltnaturabkommen von Montreal sind überfällige Ziele formuliert worden. Damit wir diese erreichen, sind wir angehalten, naturverträglicher zu leben und zu wirtschaften. Dazu gehören auch gesetzliche Anpassungen, mit denen ein Turbo für den Naturschutz gestartet und rechtlichen Hürden abgebaut werden können.”

Das Gutachten befasst sich unter anderem mit der Notwendigkeit einer zeitnahen Sicherung von Flächen für die tatsächliche Durchführung von Wiederherstellungsmaßnahmen. Hier wird auf den Entwurf der derzeit verhandelten Wiederherstellungsverordnung auf EU-Ebene Bezug genommen und auf Synergien zum natürlichen Klimaschutz und dem Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz hingewiesen. Außerdem wird erörtert, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, Flächen für die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten zu sichern. Dabei wird auch ein Vorschlag für ein Flächenbedarfsgesetz gemacht, das regelt, dass die Bundesländer Flächen für Artenhilfsprogramme und die Wiederherstellung von Natur ausweisen. Zusätzlich werden viele Änderungen in weiteren Fachgesetzen vorgeschlagen, die eine Renaturierung erleichtern könnten.

“Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat eine Flut an Gesetzesänderungen bewirkt, die den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen soll. Hier hatte viel zu häufig der Naturschutz das Nachsehen, während gleichzeitig wichtige Reformen für den Naturschutz verschoben oder abgeschwächt wurden. Zugleich immer neue Berichte zu dramatischem Verlust der Biodiversität gibt, die zeigen, dass auch hier die Uhr tickt”, so Krüger.

Hintergrund:

Einen weiteren Turbo für den Naturschutz stellt die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) dar, über die derzeit auf europäischer Ebene debattiert wird. Sie lässt den Mitgliedsstaaten viel Raum für Umsetzung und könnte neben den bereits vorhandenen europäischen Naturschutzrichtlinien einen weiteren Meilenstein des europäischen Umweltrechts darstellen. Ob es entsprechende Mehrheiten für ein Bekenntnis der EU-Gemeinschaft zur dringend notwendigen Wiederherstellung der Natur gibt, ist jedoch unklar. Am Donnerstag wurde nach einem mehrstündigem Abstimmungsprozess im Umweltausschuss die Positionierung des Europäischen Parlaments zum EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) unerwartet auf den 27. Juni vertagt.

Das Gutachten ist unter folgendem Link abrufbar: siehe unten

 

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