Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Bayern setzt im Rahmen des Blühpakts Bayern vielfältige Maßnahmen für mehr Arten- und Insektenschutz um. Zum 2. Mal hat das Bayerische Umweltministerium jetzt rund 100 Gemeinden aus ganz Bayern das "Starterkit – Blühende Kommunen" zur Verfügung gestellt.

Bild: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte bei der Scheckübergabe im Rahmen der Blüh-Kooperationen in München: "Wir brauchen einen Booster für den Artenschutz. Kommunen haben beim Artenschutz eine Schlüsselposition: Sie sind die zentrale Schnittstelle zwischen Bürger, Wirtschaft, Landwirtschaft und Staat. Die Gemeinden pflegen zahlreiche Flächen wie Straßenbegleitgrün, Parks und Flächen vor öffentlichen Gebäuden. Für heimische Wildbienen, Schmetterlinge, Käfer und andere Insekten sind naturnahe und insektenfreundliche Flächen lebenswichtig. Der Erfolg unseres Starterkits zeigt: Bayerns Gemeinden sind Vorbild gesellschaftlichen Handelns und starke Partner im Blühpakt. Wir arbeiten mit Ihnen bei der naturnahen und insektenfreundlichen Gestaltung ihrer Flächen zusammen. Dafür setzen wir vor allem auf Beratung und stellen erneut 500.000 Euro zur Verfügung."

Die Kommunen müssen ausreichend große Flächen zur Verfügung stellen und diese entsprechend der fachlichen Anforderungen über mindestens fünf Jahre insektenfreundlich gestalten, erhalten und pflegen. Im Rahmen der ersten Starterkit-Runde sind rund 350.000 Quadratmeter neuer Blühflächen entstanden – das entspricht 50 blühenden Fußballfeldern. 

Jedes Starterkit besteht aus individueller fachlicher Beratung und Hilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit. Ergänzend erhält jede Kommune eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 5.000 Euro. An allen Regierungen gibt es einen Blühpakt-Berater bzw. eine Blühpakt-Beraterin. Diese Experten kommen zur Beratung in die Starterkit-Kommunen. Ziel ist die Schaffung von insektenfreundlichem Lebensraum durch eine naturnahe Gestaltung von Flächen und Außenanlagen. Bewerben konnten sich alle bayerischen Kommunen, die nicht bereits an der ersten Runde "Starterkit – 100 blühende Kommunen" teilgenommen haben. Die eingegangenen Bewerbungen wurden von den Jurys der jeweils zuständigen Regierung bewertet. 

Der Blühpakt Bayern ist in den fünf Jahren seit seiner Gründung zu einer bayernweit bekannten Marke für den Schutz heimischer Insekten geworden. Seit 2018 wurde der Blühpakt mit verschiedenen Initiativen stetig weiterentwickelt: Neben dem "Starterkit – Blühende Kommune" sind insbesondere die Auszeichnung "Blühender Betrieb" sowie die "Blühpakt-Allianzen" wichtige Säulen des Blühpakts. Die Auszeichnung "Blühender Betrieb" und "Blühender Golfplatz" vergibt das Umweltministerium an Institutionen und Golfplätze, die ihre Außenflächen mit bienenfreundlichen Stauden, Hecken, Blumenwiesen und vielfältigen Überwinterungsstrukturen gestalten sowie auf chemische Pflanzenschutzmittel und torfhaltige Substrate verzichten. 

Weitere Informationen sind abrufbar unter: siehe Link 

Folgende Kommunen wurden für das 2. "Starterkit – Blühende Kommune" ausgewählt: 

Mittelfranken:

    Stadt Abenberg
    Markt Ammerndorf
    Stadt Bad Windsheim
    Markt Burghaslach
    Gemeinde Burgthann
    Gemeinde Dietersheim
    Stadt Greding
    Markt Heroldsberg
    Markt Roßtal
    Stadt Rothenburg ob der Tauber
    Gemeinde Weihenzell
    Markt Wendelstein
    Gemeinde Wörnitz 

Niederbayern:

    Gemeinde Aholming
    Gemeinde Buch a.Erlbach
    Stadt Deggendorf
    Gemeinde Drachselsried
    Stadt Eggenfelden
    Gemeinde Haibach
    Markt Mallersdorf-Pfaffenberg
    Gemeinde Moos
    Gemeinde Moosthenning
    Gemeinde Neuburg a.Inn
    Gemeinde Niederviehbach
    Stadt Osterhofen
    Gemeinde Parkstetten
    Markt Reisbach
    Gemeinde Geiersthal 

Oberbayern:

    Stadt Altötting
    Gemeinde Aying
    Gemeinde Wackersberg
    Gemeinde Feldkirchen-Westerham
    Markt Gaimersheim
    Markt Gars a.Inn
    Gemeinde Greifenberg
    Gemeinde Karlsfeld
    Gemeinde Tyrlaching
    Gemeinde Maisach
    Stadt Neuburg a.d.Donau
    Gemeinde Penzing
    Gemeinde Saaldorf-Surheim
    Gemeinde Taufkirchen (Vils)
    Markt Wolnzach
    Gemeinde Wörth 

Oberfranken:

    Stadt Baunach
    Markt Burgebrach
    Markt Gößweinstein
    Stadt Kronach
    Gemeinde Litzendorf
    Stadt Marktredwitz
    Markt Pretzfeld
    Stadt Pottenstein
    Gemeinde Speichersdorf
    Stadt Teuschnitz
    Gemeinde Untersteinach
    Markt Wiesenttal 

Oberpfalz:

    Markt Beratzhausen
    Stadt Dietfurt a.d.Altmühl
    Stadt Eschenbach i.d.OPf.
    Markt Eschlkam
    Markt Eslarn
    Markt Fuchsmühl
    Gemeinde Kümmersbruck
    Stadt Nabburg
    Gemeinde Neukirchen b.Sulzbach-Rosenbg.
    Gemeinde Teunz
    Markt Parkstein
    Gemeinde Stadlern
    Gemeinde Sinzing
    Markt Tännesberg
    Gemeinde Thalmassing
    Stadt Waldsassen 

Schwaben:

    Markt Altenstadt
    Stadt Bad Wörishofen
    Stadt Dillingen a.d.Donau
    Stadt Harburg (Schwaben)
    Gemeinde Horgau
    Gemeinde Langenneufnach
    Gemeinde Langweid a.Lech
    Markt Mering
    Stadt Neusäß
    Stadt Nördlingen
    Gemeinde Schwangau
    Gemeinde Syrgenstein
    Gemeinde Balzhausen
    Gemeinde Wiedergeltingen 

Unterfranken:

    Gemeinde Altertheim
    Stadt Arnstein
    Gemeinde Bieberehren
    Stadt Bischofsheim i.d.Rhön
    Gemeinde Ebelsbach
    Stadt Haßfurt
    Gemeinde Hausen
    Gemeinde Kahl a.Main
    Stadt Karlstadt
    Markt Kreuzwertheim
    Stadt Obernburg a.Main
    Gemeinde Tauberrettersheim
    Gemeinde Unterpleichfeld
    Gemeinde Veitshöchheim
    Markt Zeitlofs

 

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