Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Der neue Fördermittelkatalog der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ist da. Er enthält alle Arbeitsmittel und Maßnahmen für sicheres und gesundes Arbeiten, die die BG BAU finanziell bezuschusst. In den Katalog für 2024 wurden drei neue Arbeitsschutzprämien aufgenommen.

Personenerkennung (Bild: Meyle+Müller GmbH+Co. KG - BG BAU)

„Sichere Arbeitsmittel für die Belegschaft sind eine Investition in die Zukunft, und wir unterstützen unsere Mitgliedsunternehmen dabei. Von der BG BAU gibt es nämlich für viele Maßnahmen in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz finanzielle Zuschüsse“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Gefördert werden mit den Arbeitsschutzprämien zum Beispiel die Ausstattung von Maschinen mit spezieller Sicherheitstechnik, ergonomisch optimierte Arbeitsmittel sowie das branchenspezifische Arbeitsschutzmanagementsystem AMS BAU nach erfolgreicher Wiederbegutachtung.

Für das Jahr 2024 wurde der Fördermittelkatalog der BG BAU aktualisiert und erweitert. Hinzugekommen sind drei neue Arbeitsschutzprämien, und zwar für kamerabasierte Personenerkennungssysteme, für Sicherheitsgurte mit Emergency Locking Retractor-System sowie für Stufenanlegeleitern, die als temporärer Zu- und Abgang zu Arbeitsplätzen genutzt werden.

Die neuen Arbeitsschutzprämien 2024

Kamerabasiertes Personenerkennungssystem

Unfallschwerpunkt Nummer eins beim Einsatz von mobilen Baumaschinen und Baustellen-Lkw ist das Anfahren oder Überfahren von Personen im Maschinenumfeld; häufig, weil sie zu spät oder gar nicht gesehen werden. Baustellentaugliche Kamerasysteme können die Sicht verbessern und Unfälle verhindern, denn sie erkennen Personen in Echtzeit und in jeder Körperhaltung und warnen den Fahrer beziehungsweise die Fahrerin mit optischen und akustischen Signalen. Auf künstlicher Intelligenz (KI) basierende Kamerasysteme können sogar Personen identifizieren und von anderen Objekten unterscheiden. Das heißt: KI-Kamerasysteme warnen nur, wenn sich Personen im Gefahrenbereich aufhalten. Solche kamerabasierten Personenerkennungssysteme werden von der BG BAU bezuschusst (1. Link).

Um- und Nachrüstung mit Emergency Locking Retractor-Sicherheitsgurten

Die meisten mobilen Arbeitsmittel mit aufsitzendem Fahrer oder aufsitzender Fahrerin haben Sicherheitsgute, die mit einem Automatic Locking Retractor-System (ALR) ausgestattet sind. Dieses System blockiert den ausgezogenen Gurt automatisch auf der benötigten Länge. Beim Arbeiten auf unebenem Untergrund hat das Bedienpersonal das Gefühl, dass sich der Gurt zusammenzieht, weshalb sie sich häufig nicht anschnallen. Demgegenüber blockiert das Emergency Locking Retractor-System (ELR) den Sicherheitsgurt erst ab einer bestimmten Neigung und beziehungsweise oder einer bestimmten Beschleunigung. Damit erlaubt das ELR-System mehr Bewegungsfreiheit für die Fahrerin oder den Fahrer und bietet somit ein hohes Maß an Komfort. Das erhöht die Akzeptanz, den Gurt anzulegen. Die BG BAU fördert die Um- und Nachrüstung mit ERL-Sicherheitsgurten in Bestandsmaschinen (2. Link).

Stufenanlegeleiter als temporärer Zu- und Abgang zu Arbeitsplätzen

Leitern sind für fast die Hälfte der Absturzunfälle verantwortlich. Eine Ursache: Anlegeleitern sind nicht ausreichend gesichert und können wegrutschen. Das lässt sich verhindern, wenn Leitern mit an den Einsatzort angepassten Leiterkopf- und Leiterfußsicherungen verwendet werden. Deshalb fördert die BG BAU Stufenanlegeleitern, die über solche Sicherungen verfügen, als Zu- und Abgang zu Arbeitsplätzen in einer Höhe oder Tiefe von bis zu zwei Metern. Förderfähige Leitern müssen der DIN EN 131 beziehungsweise DIN EN 14122 entsprechen. Die Stufen müssen über eine Rutschhemmung mindestens R 12 verfügen und eine Mindesttiefe von 80 Millimetern haben. Die BG BAU bezuschusst Stufenanlegeleitern mit maximal acht Stufen. Bei geringerer Leiterlänge dürfen sie auf eine Gesamtlänge von acht Stufen erweitert werden (3. Link).

Arbeitsschutzprämie beantragen

Das Prämienverfahren der BG BAU unterscheidet eine beitragsabhängige und eine beitragsunabhängige Förderung. Eine beitragsabhängige Prämienförderung können Unternehmen mit mindestens einer oder einem Beschäftigten und einem jährlichen Mitgliedsbeitrag zur BG BAU von mindestens 100 Euro beantragen. Auch Unternehmen ohne Beschäftigte sind antragsberechtigt, wenn sie freiwillig bei der BG BAU versichert sind. Zusätzlich können Mitgliedsunternehmen der BG BAU eine Förderung unabhängig von ihrem Mitgliedsbeitrag erhalten, und zwar für Maßnahmen zur Prävention von Absturzunfällen und für das sogenannte Schutzpaket für das Bauen im Bestand.

Online gibt es alle Informationen rund um das Prämienverfahren sowie die Antragsformulare für die Förderung (4. Link).
Fragen beantworten die Fachleute der BG BAU unter der Telefonnummer 0800 379 910 0 oder per E-Mail arbeitsschutzpraemien(at)bgbau.de.