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ZVG lehnt Einbeziehung von Holzbrennstoffen in Emissionshandel ab

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) spricht sich entschieden gegen die geplante Einbeziehung von Holzbrennstoffen in die Verordnung über die Emissionsberichterstattung (EBeV) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) aus. Diese Maßnahme würde die Nutzung regenerativer Energien im Gartenbau erheblich verteuern und nachhaltige Verwertungswege erschweren.

Kritik an der geplanten Ausweitung des Emissionshandels

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) positioniert sich klar gegen die geplante Einbeziehung von Holzbrennstoffen in die Verordnung über die Emissionsberichterstattung (EBeV) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für die Jahre 2023 bis 2030.

Dr. Hans Joachim Brinkjans, stellvertretender ZVG-Generalsekretär, äußerte sich kritisch zu dem Entwurf. Er betonte, dass der ZVG die grundsätzliche Einbeziehung von Holzbrennstoffen in das BEHG und die EBeV ablehnt.

Besonders relevant für den Gartenbau ist die Verbrennung von Altholz der Kategorie A I in Feuerungsanlagen. Diese Anlagen nutzen nicht ausschließlich Waldholz, sondern auch Holz aus Altpaletten, Balken aus Abrissmaßnahmen sowie unbelastete Holzabfälle aus der Möbelherstellung und von Sägewerken.

Eine Einführung der CO2-Abgabe auf diese Holzquellen würde nach Ansicht des ZVG einen wichtigen nachhaltigen Verwertungsweg erheblich erschweren. Zudem würde die Nutzung regenerativer Energien durch einen enormen Kostenanstieg deutlich belastet.

19.10.2022

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