Erleichterung in der Baubranche: CoC-Erlass ausgesetzt
Die Garten- und Landschaftsbau-Branche sowie das Baugewerbe zeigen sich erleichtert über die Aussetzung des Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten vom 8. Dezember 2015. Dieser Erlass, der eine unternehmensbezogene Zertifizierung, die sogenannte Chain of Custody (CoC)-Zertifizierung, für Betriebe bei öffentlichen Ausschreibungen forderte, wurde nun zurückgenommen.
Ursula Heinen-Esser, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Garten- und Landschaftsbau, und Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, äußerten sich positiv zu dieser Entwicklung. Sie betonten, dass ihren Betrieben somit eine weitere Zertifizierung erspart bleibe, die für die Erlangung öffentlicher Aufträge notwendig gewesen wäre.
Der ursprüngliche Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sah vor, dass der Nachweis der Zertifizierung des verwendeten Holzes oder Holzproduktes allein nicht mehr ausreichen sollte. Stattdessen wurde eine unternehmensbezogene Zertifizierung des gesamten Betriebes gefordert.
„Wir haben in der Vergangenheit oftmals erklärt, dass wir selbstverständlich das Ziel des BMUB, illegalen Holzhandel zu bekämpfen und nachhaltige Waldbewirtschaftung zu erreichen, unterstützen. Die neue Auslegung des Erlasses von 2011 hätte jedoch zu unverhältnismäßigem Aufwand und unverhältnismäßigen Kosten für zehntausende kleine und mittlere Unternehmen geführt, ohne dass der Nutzen der zusätzlichen Zertifizierung erkennbar wäre.“
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe
Auch Ursula Heinen-Esser unterstrich die Bedenken der Branche. Sie wies darauf hin, dass eine unternehmensbezogene Zertifizierung für den nachhaltigen Schutz der Wälder nicht relevant sei. Vielmehr hätte die Forderung nach einer solchen Zertifizierung in der vorgelagerten Verarbeitungskette des Holzes zu einer Mehrfachzertifizierung geführt. Dies hätte zusätzliche Kosten und einen erhöhten bürokratischen Aufwand für die Betriebe bedeutet.
Die Rücknahme des Erlasses wird daher als Entlastung für die betroffenen Unternehmen gewertet, da sie nun nicht mit unverhältnismäßigen Belastungen konfrontiert werden.
