Branchenverbände

Gas- und Strompreisbremse: Offene Fragen für den Gartenbau

Die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern zur Strom- und Gaspreisbremse werfen im Gartenbau noch viele Fragen auf. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) fordert schnelle Klärung, insbesondere bei der Beihilferegelung und der Abschöpfung von Zufallsgewinnen, um Ungleichbehandlungen zu vermeiden.

Ungeklärte Aspekte der Energiepreisbremsen für den Gartenbau

Die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern zur Strom- und Gaspreisbremse bieten dem Gartenbau noch keine vollständige Entwarnung. Aus Sicht des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) bleiben wesentliche Punkte ungeklärt.

ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer äußert Bedenken hinsichtlich der beihilferechtlichen Ausgestaltung. Es sei noch unklar, welchem Förderbereich die gartenbaulichen Betriebe zugeordnet werden und ob tatsächlich alle Unternehmen von den Energiepreisbremsen profitieren können.

Keinesfalls darf es zu einer Ungleichbehandlung der landwirtschaftlichen Gartenbau-Betriebe im Vergleich zur gewerblichen Wirtschaft kommen.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern die Vorschläge zur Mitfinanzierung durch die Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne auf dem Strommarkt. Diese geplante Maßnahme betrifft auch Produzenten von Bioenergie und anderen erneuerbaren Energien. Gartenbaubetriebe, die in den vergangenen Jahren in alternative Energiequellen investiert haben, befürchten negative Konsequenzen. Hier sind Ausnahmeregelungen für die Abschöpfung erneuerbarer Energien erforderlich.

Fleischer betont, dass die Politik nun gefordert ist, die bestehenden Lücken zügig zu klären und zu schließen. Dies schließt auch die angekündigte Härtefallregelung ein. Diese soll für alle Bereiche greifen, in denen trotz der Energiepreisbremsen finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht eigenständig ausgeglichen werden können.

03.11.2022

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