Fachtagung in Hamburg: Aktuelle Themen und Herausforderungen im GaLaBau
Die jährliche GaLaBau-Fachtagung des Fachverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hamburg e. V. (FGL HH) versammelte in diesem Jahr rund 170 Fachleute aus dem Garten- und Landschaftsbau, der Stadtplanung, Architektur und weiteren relevanten Bereichen. Die 38. Auflage der Veranstaltung in der Handwerkskammer Hamburg diente als Plattform für den Austausch über aktuelle Themen und Herausforderungen der Branche.
Im Mittelpunkt der Fachvorträge standen der Klimaschutz und die grüne Stadtentwicklung. Darüber hinaus wurden spezifische Themen wie die Neufassungen der Ersatzbaustoffverordnung und des Bundes-Bodenschutzgesetzes, die Rolle des Garten- und Landschaftsbaus im nachhaltigen Regenwassermanagement, die Umwandlung von Schotterflächen sowie Baumunterpflanzungen mit Stauden und Saaten behandelt.
Branchenlage und politische Kooperation
Ludger Plaßmann, Vorsitzender des FGL HH, gab einen Ausblick auf die aktuelle Branchenlage. Er hob hervor, dass die Auftragsbücher der Hamburger Betriebe bislang gut gefüllt waren, warnte jedoch vor einer spürbaren Nachfrageschwäche in anderen Regionen und Bereichen. Die allgemeine Kostenentwicklung bei Baumaterialien und die angespannte Arbeitskräftesituation stellen die Unternehmen vor große Herausforderungen. Trotz dieser Turbulenzen zeigte sich Plaßmann optimistisch für das kommende Jahr.
Plaßmann betonte die systemrelevante Rolle des Garten- und Landschaftsbaus bei Themen wie Schwammstädten, Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Klimabäumen. Er kritisierte die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Hamburger Politik und Behörden. Als Beispiel nannte er das Ausbleiben eines Dialogs mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft bezüglich der aktuellen Baumschutzverordnung. Entscheidungen würden oft ohne Einbeziehung der Fachkompetenz der Branche getroffen.
Kritik übte Plaßmann auch an der Novellierung der Hamburger Baumschutzverordnung, die seiner Ansicht nach zum Wohle der Bäume hätte angepasst werden können. Er bemängelte die geplante Einführung hochbürokratischer Antragsverfahren für Pflegemaßnahmen wie den Sommerschnitt, der bundesweit anerkannt sei. Zudem seien die Nachpflanzlisten für Privatgärten aus den 1990er Jahren nicht an die aktuellen klimatischen Anforderungen angepasst worden.
Positiv bewertete Plaßmann die geplante Solar- und Gründachpflicht ab 2027 im neuen Hamburger Klimaschutzgesetz sowie die Verlängerung des Förderprogramms für Dach- und Fassadenbegrünung bis 2027. Er äußerte den Wunsch nach gemeinsamen Konzepten, um Hamburg als grüne Metropole zu etablieren, und verwies auf die Bedeutung eines gepflegten grünen Umfelds, die sich während der Corona-Pandemie gezeigt habe.
Klimaschutz und grünes Bauen in Hamburg
Senatorin Karen Pein von der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eröffnete die Fachtagung mit einem Kurzvortrag zum Thema „Klimaschutz und grünes Bauen in der Stadt Hamburg“. Sie betonte den Wunsch nach einem kontinuierlichen Dialog mit dem Garten- und Landschaftsbau und schlug ein „Bündnis für Grün“ vor, um einen angemessenen Gesprächsrahmen für komplexe Themen zu schaffen und die Fachexpertise der Branche zu nutzen.
Pein hob hervor, dass Stadtentwicklung die Aufgabe habe, Gebäude, Pflanzen und Tiere gleichermaßen zu berücksichtigen und deren Zusammenspiel langfristig funktionsfähig zu halten. Der Flächennutzungsplan bilde hierfür die Grundlage. Schwerpunktthemen seien Klimawandel, Verkehrswende und demografischer Wandel. Sie verwies auf die Entstehung neuer Frei- und Grünflächen im Zuge des Wohnungsbaus, beispielsweise im Pergolenviertel. Die Bewahrung der Freiraumqualität spiele eine zentrale Rolle in der Stadt- und Landschaftsplanung, auch bei freiraumplanerischen Wettbewerben. Als Beispiel nannte sie den neuen Stadtteil Oberbillwerder, dessen Städtebau sich aus der Landschaftsplanung entwickle. Pein bekräftigte das Ziel, Hamburg trotz Baubooms und Bevölkerungswachstums als „Grüne Metropole am Wasser“ zu erhalten und die Bevölkerung in die Zukunftsinvestitionen der Stadt einzubeziehen.
Neue Verordnungen: Steigender bürokratischer Aufwand
Rechtsanwalt Holger Seit vom Landesverband Bayerischer Bauinnungen referierte über die neuen rechtlichen Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), die am 1. August 2023 in Kraft traten. Diese Verordnungen lösen die bisherigen Länderregelungen zur Verwertung von Bodenaushub und Bauschutt ab.
Seit betonte, dass die Umsetzung der neuen Anforderungen Planer und Landschaftsgärtner vor große Herausforderungen stelle. Er resümierte, dass der bürokratische Aufwand deutlich steige. So müssen mineralische Bauabfälle vor jeder Verwertung auf Schadstoffe beprobt, chemisch analysiert, bewertet, klassifiziert, dokumentiert und nach Einbautabellen verwertet werden. Betreiber von Zwischenlagern für Bodenmaterial sind zudem verpflichtet, Annahmekontrollen durchzuführen und Bodenmaterial sowie Baggergut vor der Verwertung von einer Untersuchungsstelle prüfen, bewerten und klassifizieren zu lassen.
Die EBV enthält neue Klassifikationen und Einbautabellen für mineralische Ersatzbaustoffe, während die BBodSchV teilweise neue Einbauanforderungen und Schadstoffgrenzwerte festlegt. Für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe besteht nun eine Anzeigepflicht bei Behörden, und für alle Aufbereitungs- und Recyclinganlagen ist die Güteüberwachung seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend.
Schotterflächen und Baumunterpflanzungen
Dr. Philipp Schönfeld, ehemaliger Arbeitsbereichsleiter urbanes Grün am Institut für Stadtgrün und Landschaftsbau, widmete sich in seinem Vortrag der Umwandlung von Schotterflächen und Baumunterpflanzungen mit Stauden und Saaten. Er forderte eine präzise Begriffsdefinition: „Leblose ‚Schottergärten‘ ohne Bepflanzung sollten korrekterweise als ‚Schotterflächen‘ bezeichnet werden. Denn Kies- und Schottergärten sind, wenn sie richtig verstanden und angelegt werden, artenreiche Pflanzungen aus Stauden und Gehölzen auf sandig-kiesigen Böden an trockenen und sonnigen Standorten.“
Schönfeld erläuterte die Aspekte der Bodenvorbereitung, Pflanzenauswahl und Pflege von Kies- und Schottergärten. Anschließend ging er auf die sinnvolle Bepflanzung von Baumscheiben und Baumstreifen ein. Er betonte, dass Baumscheiben, die oft vernachlässigt oder missbraucht werden, für die Entwicklung des Baumes wichtig sind. Eine Bepflanzung mit Stauden, Gehölzen oder Ansaaten werte die Baumscheibe auf, erhöhe die Biodiversität und verbessere die Vitalität des Baumes. Er argumentierte: „Bäume sind von Natur aus keine Singles, sondern wachsen an ihren Standort in Beziehung zu den sie umgebenden Pflanzen.“ Der Experte zeigte auf, welche Faktoren für eine erfolgreiche Begrünung unter alten und frisch gepflanzten Bäumen relevant sind.
Regenwassermanagement: Potenziale für den GaLaBau
Tom Kirsten, Landschaftsarchitekt und Sachverständiger, sprach über die „Nachhaltige Bewirtschaftung von Regenwasser: Notwendigkeiten und Potenziale im Regenwasseralltag eines Landschaftsgärtners“. Er betonte, dass der Klimawandel die Arbeit von Landschaftsgärtnern und -architekten beeinflusse und neue Bauweisen sowie Produkte entstünden.
Kirsten stellte innovative Entwicklungen in der Vegetationstechnik und Grundstücksentwässerung vor. Er beleuchtete Notwendigkeiten und Herausforderungen und identifizierte Potenziale für den Garten- und Landschaftsbau im zukunftsweisenden Regenwassermanagement. Dazu zählten die Verwendung von Baumrigolen, die Nutzung von Sportplätzen als Sickeranlagen und der Bau von Versickerungsmulden zur Versickerung von Niederschlagswasser von Dach- und Pflasterflächen.
Fazit der Veranstalter
Der FGL HH zeigte sich zufrieden mit dem Verlauf der Veranstaltung. Dr. Michael Marrett-Foßen, Geschäftsführer des FGL HH, resümierte: „Die GaLaBau-Fachtagung ist eine feste Institution in Hamburg und war in diesem Jahr bereits Mitte Januar ausgebucht. Diese tolle Resonanz freut uns sehr, und wir möchten im kommenden Jahr die räumlichen Kapazitäten so anpassen, dass wir alle Anmeldungen bestätigen können.“


