Branchenverbände

Handlungsempfehlungen für Bau- und Gartenmärkte in der Corona-Pandemie

Vier große Verbände der Bau- und Gartenbranche haben gemeinsame Handlungsempfehlungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erarbeitet. Ziel ist es, die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und gleichzeitig Kunden, Mitarbeiter sowie die Gesellschaft vor einer weiteren Ausbreitung des Virus zu schützen.

Gemeinsames Vorgehen der Branchenverbände

Angesichts der bundesweiten Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e. V. (BHB), der Industrieverband Garten (IVG) e. V., der Verband Deutscher Garten-Center e. V. (VDG) und der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt. Ziel ist es, die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und gleichzeitig Kunden, Mitarbeiter sowie die Gesellschaft vor einer weiteren Ausbreitung des Virus zu schützen.

Die Verbände haben hierfür gemeinsame Handlungsempfehlungen erarbeitet, die den Betrieben zur Verfügung gestellt werden. Diese umfassen detaillierte Verhaltensregeln für den Verkaufsraum, sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiter. Ebenso werden Richtlinien für den Umgang der Mitarbeiter untereinander, für Außenflächen und für die Erbringung von Dienstleistungen definiert.

Ein besonnenes und umsichtiges Vorgehen steht jetzt an erster Stelle.

betonte ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Die konsequente Umsetzung dieser Selbstverpflichtung sei entscheidend, um Neuinfektionen zu verhindern, ergänzte VDG-Geschäftsführer Peter Botz.

BHB-Geschäftsführer Peter Wüst hob hervor, dass man das Leben der Bürger weiterhin unterstützen und gleichzeitig die Sicherheit für Kunden und Mitarbeiter gewährleisten wolle. Auch IVG-Geschäftsführerin Anna Hackstein begrüßte die Initiative der Märkte und unterstrich: „Oberste Priorität hat in dieser Zeit die Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter.“

Die herausgegebenen Handlungsempfehlungen werden von den beteiligten Verbänden fortlaufend aktualisiert. Betriebe sind zudem angehalten, die spezifischen Anordnungen auf Landes- und Kommunalebene zu beachten.

18.03.2020

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