Allgemeines

Hautkrebs durch UV-Strahlung: BG BAU führt bundesweite Sonderberatung zur Prävention durch

14.07.2022

Mit einer Sonder-Beratungsaktion unterstützt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in diesem Jahr Versicherte und Unternehmen beim Thema Schutz vor ultravioletter (UV) Strahlung. Bundesweit werden in Betrieben Praxislösungen für den UV-Schutz von Helmtragenden präsentiert.

UV-Schutz und Prävention gegen weißen Hautkrebs

Beraterinnen und Berater der BG BAU sind weiterhin in hunderten Betrieben vor Ort im Einsatz, um Versicherte mit der Berufskrankheit weißer Hautkrebs darüber zu informieren, wie sie sich wirksam vor den Gefährdungen durch UV-Strahlung schützen können. Gleichzeitig werden konkrete Schutzartikel an Betroffene verteilt und Unternehmen über Fördermöglichkeiten der BG BAU informiert.

„Der weiße Hautkrebs war im Jahr 2021 mit rund 2.600 Verdachtsmeldungen eine der häufigsten angezeigten Berufskrankheiten in der Bauwirtschaft“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Hauptursache für die Erkrankung sind die UV-Strahlen der Sonne.

Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip

„Schutzmaßnahmen gegen intensive Sonneneinstrahlung helfen, um Hautschäden vorzubeugen. Dazu gehören technische, organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen – gemäß dem sogenannten TOP-Prinzip“, ergänzt Arenz. Besonders Menschen, die im Freien arbeiten und bereits UV-bedingte Hautschädigungen haben, sollten vorsichtig sein. Ziel der Sonderberatungen ist es, für die Risiken zu sensibilisieren und ein erneutes Auftreten oder eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern.

Die BG BAU führt hierzu Beratungen auf Baustellen und in Unternehmen durch. Bundesweit sind derzeit Aufsichtspersonen, Präventionsberaterinnen und -berater sowie Fachleute der BG BAU, des Arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD) und der Beratungsfirmen BfGA Berlin und München im Einsatz.

Neue Praxislösung für Helmträger

Besonders in diesem Jahr ist die Präsentation einer zusätzlichen Praxislösung für Helmträger, die den Nacken gezielt vor UV-Strahlung schützt. Denn: Ein Helm allein reicht für den UV-Schutz am Kopf nicht aus.

Zusätzlich suchen die Präventionsberaterinnen und Präventionsberater der BG BAU im Rahmen persönlicher Sonderberatungen rund 480 Versicherte mit anerkannter Berufskrankheit weißer Hautkrebs auf, die weiterhin beruflich tätig sind. Die Betroffenen erhalten dabei auch Produkte für den persönlichen UV-Schutz.

Fördermöglichkeiten und UV-Schutz-Pakete

Unternehmen profitieren in diesem Jahr von erweiterten Fördermöglichkeiten für Verschattungsschutz im Rahmen des technischen Arbeitsschutzes sowie für individuellen Sonnen- und Hitzeschutz ihrer Beschäftigten. In beiden Bereichen beträgt die Förderung durch die BG BAU bis zu 50 Prozent.

Bewährt haben sich zudem die kostenfreien „UV-Schutz-Pakete“ der BG BAU. Diese enthalten eine UV-Check-Karte, UV-Schutzcreme, eine UV-Sonnenbrille sowie umfassende Informationen zum Thema UV-Schutz. Solange der Vorrat reicht, können die Pakete wieder online bestellt werden.

Praxisbeispiel aus Berlin-Schönefeld

Ein Beispiel für die diesjährigen UV-Sonderberatungen ist die Carl Zauber Tiefbau GmbH in Berlin-Schönefeld. Dort informierte Präventionsberaterin Franziska Albrecht von der BG BAU den 53-jährigen Platzmeister Dirk S., der an weißem Hautkrebs als anerkannter Berufskrankheit erkrankt ist und nach seiner Behandlung weiter im Unternehmen arbeitet.

Im Rahmen des Vor-Ort-Termins übergab sie ihm auch Schutzmaterial, darunter ein UV-Schutzpaket der BG BAU. Anwesend war ebenfalls der Oberbauleiter des Unternehmens, den Frau Albrecht über die erweiterten Fördermöglichkeiten der BG BAU für UV-Schutzmaßnahmen informierte.

Hintergrund: Das TOP-Prinzip

Technische Maßnahmen (T) sind beispielsweise Wetterschutzzelte, die ausreichend Schatten bieten. Sind diese nicht einsetzbar, greifen organisatorische Maßnahmen (O), wie Arbeiten in den Tagesrandzeiten vor 11 Uhr und nach 16 Uhr oder in schattigen bzw. Innenbereichen.

Ist auch dies nicht möglich, sind persönliche Schutzmaßnahmen (P) erforderlich. Dazu zählen Kleidung mit langen Ärmeln und Beinen, Kopfbedeckung mit Nacken- und Stirnschutz, UV-Schutzbrille sowie Sonnenschutzmittel mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30, besser 50.

Zurück