FBR-Forderung: Nachhaltiger Umgang mit Wasser in Gebäuden
Die Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V. (fbr) hat sich in ihrer Mitgliederversammlung 2008 einstimmig für die uneingeschränkte Nutzung von Regenwasser zum Wäschewaschen ausgesprochen. Diese Forderung ist Teil eines Aufrufs zum nachhaltigen Umgang mit Wasser in Gebäuden.
In Wohngebäuden wird Regenwasser aus entsprechenden Anlagen häufig für die Toilettenspülung, die Gartenbewässerung und auch für das Waschen von Wäsche eingesetzt. Die fbr verweist darauf, dass in über 25 Jahren des Betriebs von Regenwassernutzungsanlagen im Zusammenhang mit dem Wäschewaschen keine Beeinträchtigungen von Personen bekannt geworden sind.
Aufgrund dieser langjährigen positiven Erfahrungen fordert die Fachvereinigung die zuständigen Bundes- und Landesbehörden, Kommunen sowie Wasserversorgungsunternehmen auf, bestehende Verordnungen und Satzungen anzupassen. Ziel ist es, die Nutzung von Regenwasser für das Wäschewaschen generell und ohne Einschränkungen zu ermöglichen.
Darüber hinaus spricht sich die fbr dafür aus, die Mitteilungspflicht für den Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage an das zuständige Gesundheitsamt zu streichen. Diese Pflicht, die sich aus der Trinkwasserverordnung ergibt, sei angesichts der Tatsache, dass keine Schadensfälle aufgetreten sind, nicht notwendig und sollte entfallen.