BEM im GaLaBau: Individuelle Lösungen für die Wiedereingliederung
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützt Beschäftigte nach längerer Krankheit bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein BEM-Verfahren einzuleiten, wenn Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und betrifft alle Beschäftigten.
Ziel des BEM ist es, eine bestehende Arbeitsunfähigkeit zu überwinden oder einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Für die betroffenen Beschäftigten ist die Teilnahme am BEM freiwillig. Entscheiden sie sich dafür, erarbeiten Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam individuelle Lösungen für die Wiedereingliederung.
Individuelle Herangehensweise und Unterstützung
Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, einen festen Ablauf fürs BEM vorzugeben. Denn jeder Einzelfall ist anders und braucht eine individuelle Herangehensweise. Es gibt aber einige Schritte, die Unternehmen beim BEM-Verfahren immer gehen müssen, egal wie groß oder klein der Betrieb ist.
Für Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) stehen auf einer Themenseite Informationen zur systematischen Umsetzung des BEM zur Verfügung. Dort finden sich Hinweise zum Ablauf des Verfahrens sowie weiterführende Materialien wie Flyer und Broschüren. Zudem werden Hilfsangebote vorgestellt.
Die Fachleute der BG BAU und des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU bieten Beratung bei der Umsetzung von BEM-Verfahren und unterstützen bei der Wiedereingliederung von Beschäftigten. Dies umfasst unter anderem die Beurteilung von Arbeitsbedingungen und das Vorschlagen technischer, organisatorischer oder personenbezogener Maßnahmen.
