Mindestlöhne steigen und stärken Attraktivität der Grünen Branche
Die Lohnverhandlungen zwischen JardinSuisse und dem Sozialpartner Grüne Berufe Schweiz (GBS) bringen für die Branche spürbare Verbesserungen. Vereinbart wurde ein voller Teuerungsausgleich von 1,7 Prozent sowie eine zusätzliche Lohnsummenerhöhung von 0,5 Prozent für individuelle Anpassungen in den Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus.
Mit der Einigung reagieren die Sozialpartner auf gestiegene Lebenshaltungskosten und stärken gleichzeitig die Attraktivität der Grünen Branche im Wettbewerb um Fachkräfte.
Mindestlöhne steigen auf über 4.000 Franken
Ein zentrales Ergebnis der Lohnrunde ist die Anhebung der Mindestlöhne. In der größten Beschäftigtengruppe, den Garten- und Landschaftsbauern, liegen diese künftig für alle Ausbildungsstufen bei mindestens 4.000 Schweizer Franken.
Die Spannweite reicht von 4.000 Franken für ungelernte Mitarbeitende bis zu 5.200 Franken für leitende Angestellte. Auch Beschäftigte in Baumschulen, Produktionsbetrieben und Verkaufsgärtnereien profitieren von entsprechenden Anpassungen.
«Mit 1.7% Teuerungsausgleich setzen wir ein klares Zeichen für die Angestellten. Die Lohnsummenerhöhung von 0.5% ist nur in Betrieben vernünftig, die eine solche tragen können»
Die zusätzliche Lohnsummenerhöhung ist an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe gekoppelt und soll gezielt für individuelle Anpassungen eingesetzt werden.
Signal für Wettbewerbsfähigkeit und Fachkräftegewinnung
Die Vereinbarung gilt als wichtiger Schritt in einem anspruchsvollen Marktumfeld. Der Gartenbau steht unter Wettbewerbsdruck und sieht sich zugleich mit einem spürbaren Fachkräftemangel konfrontiert.
Parallel zur aktuellen Lohnrunde wurden auch die Empfehlungen für Ausbildungsvergütungen von angehenden Gärtnerinnen und Gärtnern angehoben. Damit soll die Branche für Nachwuchskräfte attraktiver werden.
«Wir entschädigen die Mitarbeitenden unserer Branche mit einem vollen Teuerungsausgleich für entstandene Kaufkraftverluste. Wichtig für uns ist, dass wir soziale und attraktive Bedingungen erzielen konnten»
Der Stichtag für den Teuerungsausgleich ist der 30. September 2023.
Verbindliche Regelungen für zahlreiche Betriebe
Die Vereinbarungen gelten im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) der Grünen Branche. Dieser ist für alle Mitgliedsbetriebe von JardinSuisse in der Deutschschweiz verbindlich, mit Ausnahme der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
Insgesamt umfasst der GAV mehr als 1.300 Betriebe mit rund 12.000 Beschäftigten. Damit haben die beschlossenen Maßnahmen eine breite Wirkung innerhalb des Garten- und Landschaftsbaus und tragen zur Stabilisierung der Arbeitsbedingungen in der Branche bei.