Wirtschaftliche Folgen der EU-Verordnung und Forderung nach Ausgleich
Helmut Selders, Präsident des BdB, weist darauf hin, dass die EU-Verordnung zwar eine Evaluierung der wirtschaftlichen Folgen bei der Aufnahme neuer Arten vorsieht, die Wirtschaftsverbände jedoch keine Möglichkeit haben, diese im Vorfeld zu ermitteln. Dies liege daran, dass keine statistischen Anbauverzeichnisse existieren.
Daher ist es folgerichtig, dass die EU-Kommission die Betriebe für die Pflanzenbestände entschädigt, die mit Aufnahme auf die Liste einem Verkaufsverbot unterliegen. Gerade in Baumschulen, in denen Gehölze über mehrere Jahre kultiviert werden, fände mit der Listung solcher Pflanzen quasi über Nacht eine riesige Enteignung statt. Dies kann die Kommission nicht wollen; hat sie doch erklärt, die Belange der Wirtschaft angemessen zu berücksichtigen.
Umweltpolitiker Karl-Heinz Florenz, MdEP, hat eine entsprechende Anfrage bei der Europäischen Kommission eingereicht.
Mir ist es wichtig, die Kommission auf die Folgen der Verordnung für manche Betriebe hinzuweisen. Der Schutz vor invasiven Arten ist wichtig, darf aber nicht allein auf dem Rücken der Unternehmen ausgetragen werden.
Florenz betont in seiner Anfrage, dass Gehölze teilweise über Jahre in Betrieben kultiviert werden, bevor sie möglicherweise als invasiv eingestuft werden. Er fordert eine offene Diskussion über die wirtschaftlichen Konsequenzen, wenn neue Erkenntnisse zur Verbreitung einzelner Pflanzen vorliegen.
Florenz und Selders erwarten in Kürze eine Antwort der Kommission.
