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Mantelverordnung: BGL warnt vor Deponieengpässen und Kostensteigerungen

Der BGL äußert Bedenken hinsichtlich einer möglichen Verknappung von Deponieraum durch die Mantelverordnung. Dies könnte zu Preissteigerungen und Terminproblemen im Baugewerbe führen und einen Entsorgungsnotstand verursachen.

BGL befürchtet Engpässe und steigende Kosten durch neue Regelungen

Die Verabschiedung der Mantelverordnung hat im Bundesrat die letzte Hürde genommen. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) äußert Bedenken hinsichtlich einer möglichen Verknappung von Deponieraum, die zu Preissteigerungen und Terminproblemen im Baugewerbe führen könnte.

Der BGL hatte in seinen Stellungnahmen wiederholt darauf hingewiesen, dass die Mantelverordnung dazu führen könnte, dass selbst geringfügig belasteter Boden nach dem Aushub nicht wieder eingebaut, sondern deponiert werden muss. Dies würde die ohnehin knappen Deponiekapazitäten zusätzlich belasten.

Die Konsequenz wäre eine zunehmende Deponierung von Böden und mineralischen Ersatzbaustoffen, bis der verfügbare Deponieraum nicht mehr ausreicht. BGL-Vizepräsident Gerald Jungjohann warnt vor einem Entsorgungsnotstand. Dieser könnte nicht nur längere Transportwege und höhere Kosten für Betriebe und Bauherren verursachen, sondern auch zu erheblichen Verzögerungen und Verteuerungen von Bauprojekten führen, was den Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen entgegenstünde.

Mantelverordnung unverändert verabschiedet

Nachdem der Deutsche Bundestag bereits zugestimmt hatte, hat auch der Bundesrat die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz ohne weitere Änderungen verabschiedet. Damit bleibt es bei der vom Bundeskabinett Mitte Mai beschlossenen Fassung, die lediglich eine Länderöffnungsklausel für Grubenverfüllungen vorsieht.

Ein von der FDP eingebrachter Entschließungsantrag, der zusätzliche Forderungen der Bauwirtschaft berücksichtigte, fand keine Mehrheit. Die in Bayern häufig praktizierte Verfüllung bleibt damit in anderen Bundesländern weiterhin nicht möglich.

Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe im Garten- und Landschaftsbau

Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus sind für die Errichtung und Pflege vielfältiger Grün- und Freianlagen zuständig. Mineralische Ersatzbaustoffe finden dabei in zahlreichen Bereichen Anwendung. Dazu gehören der Bau von Parkflächen, die Versiegelung und Entsiegelung von Freiflächen sowie der Bau von Außenanlagen öffentlicher Gebäude und Industrie- und Gewerbeanlagen.

Weitere Einsatzgebiete umfassen Grünflächen im öffentlichen und privaten Wohnungs- und Siedlungsbau, den Wegebau für öffentliche und private Wege sowie Waldwege. Auch bei Straßenrandbegrünungen, einschließlich Banketten und Lärmschutzwällen und -wänden, dem Bau von Friedhöfen, Freizeit- und Sportanlagen sowie privaten Grünflächen wie Hausgärten, Teichanlagen oder Dach- und Fassadenbegrünungen kommen diese Materialien zum Einsatz.

Zweifel an der Praxistauglichkeit

Zwar enthält die nun verabschiedete Mantelverordnung durchaus entwicklungsfähige Prämissen, wie etwa den Verzicht auf Bodenanalysen unter bestimmten Bedingungen oder die Zwischenlagerung ohne Mengenbegrenzung. Dennoch haben wir generelle Zweifel an der Praxistauglichkeit der Regelungen.

02.07.2021

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