Deutschlands vorbildliche Rolle bei der Umsetzung der Richtlinie
Deutschland wird in der Studie als vorbildlich eingestuft. Es konnten messbare Fortschritte bei der Risikominderung erzielt werden. Auch Schulungs- und Zertifizierungsprogramme, wie der Pflanzenschutz-Sachkunde-Nachweis, werden positiv hervorgehoben.
Besonders bemerkenswert ist, dass Deutschland sein 30-Prozent-Ziel zur Risikominderung im Bereich der aquatischen Umwelt und bei Nichtzielorganismen im Zeitraum von 1996 bis 2006 erreicht hat. Die Überprüfung der technischen Ausrüstung für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird in Deutschland zu 93 Prozent eingehalten.
Das positive Abschneiden Deutschlands in der Studie ist auch auf die gewissenhafte Umsetzung des Nationalen Aktionsplans und die klare Fokussierung auf den integrierten Pflanzenschutz durch unsere Gärtner zurückzuführen. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass jedwede Resistenzbildung vermieden werden muss. Entsprechend müssen ausreichend Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen.
Verbesserungsbedarf in anderen Mitgliedstaaten
Der Bericht zeigt, dass die Richtlinie generell in allen Mitgliedstaaten ausreichend umgesetzt wird. Dennoch besteht in vielen Ländern noch Verbesserungsbedarf. So können etliche Mitgliedstaaten keine messbaren Ergebnisse zur Zielerreichung vorlegen, beispielsweise im Schutz von Gewässern oder öffentlichen Anlagen.
Teilweise wird auch der integrierte Pflanzenschutz von einigen EU-Staaten noch zu wenig genutzt. Im Anschluss an den Bericht sollen die EU-Mitgliedstaaten ihre Nationalen Aktionspläne überprüfen und überarbeiten.
Insbesondere wird Verbesserungsbedarf bei der Festlegung spezifischer und messbarer Ziele und Indikatoren für eine langfristige Strategie gesehen. Die Kommission plant, EU-weit harmonisierte Risikoindikatoren zu erarbeiten.
