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Online-Befragung zu unlauteren Handelspraktiken

Eine Online-Befragung evaluiert die Wirksamkeit des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG). Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft sind eingeladen, sich an der anonymen Umfrage zu beteiligen, um faire Handelspraktiken zu stärken.

Evaluierung des AgrarOLkG: Praxisnahe Erkenntnisse

Zur Stärkung landwirtschaftlicher Erzeuger in Handelsbeziehungen mit umsatzstarken Unternehmen und zur Förderung fairer Bedingungen in der Lebensmittellieferkette wurde im Juni 2021 das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) eingeführt. Dieses Gesetz verbietet zahlreiche unfaire Handelspraktiken, die zuvor insbesondere kleinere Betriebe benachteiligten.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind beispielsweise kurzfristige Stornierungen bestellter Ware durch den Abnehmer, lange Zahlungsziele für verderbliche Waren oder einseitige Änderungen der Lieferbedingungen untersagt. Knapp zwei Jahre nach der Einführung des AgrarOLkG wird nun die Wirksamkeit dieser Verbote evaluiert.

Um praxisnahe Erkenntnisse zu gewinnen, werden Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft befragt, die täglich Lieferbeziehungen gestalten. Die Befragung richtet sich primär an Erzeuger und Lieferanten von Lebensmitteln, Agrar- und Fischereierzeugnissen. Auch gewerbliche Käufer dieser Produkte sind zur Teilnahme eingeladen. Eine hohe Beteiligung der Unternehmen ist erwünscht, um den Evaluierungsprozess umfassend zu unterstützen.

Die Befragung wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt und unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durchgeführt. Sie findet online vom 16. Januar 2023 bis zum 3. Februar 2023 statt. Die Teilnahme erfolgt anonym; Rückschlüsse auf die Identität der Teilnehmenden sind ausgeschlossen.

Die Befragung ist über spezifische Links zugänglich, je nachdem, ob als Verkäufer (Erzeuger/Lieferant) oder als Käufer geantwortet wird. Die Ergebnisse der Befragung fließen in den Evaluierungsbericht ein, der im Sommer 2023 dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird.

15.01.2023

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