Friedhofspflege-Gestaltung, Verbände

Friedhofsgärtner fordern klare Regeln beim Schonvermögen

10.08.2017

Friedhofsgärtner drängen auf klare Regeln beim Schonvermögen. Trotz Rechtsprechung erkennen Sozialämter Vorsorgerücklagen oft nicht an. Die Politik signalisiert nun Unterstützung für eine einheitliche Lösung.

Friedhofsgärtner fordern klare Regeln beim Schonvermögen

Vertreter der friedhofsgärtnerischen Branche haben sich Anfang August in Langenhagen mit der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Caren Marks, getroffen. Im Mittelpunkt des Austauschs stand die Frage, wie das sogenannte Schonvermögen bei Bestattungs- und Grabpflegevorsorge rechtssicher umgesetzt wird.

Für Betriebe im Gartenbau, insbesondere im Bereich der Friedhofsgärtnerei, hat das Thema direkte Auswirkungen auf die Planungssicherheit von Dauergrabpflegeverträgen. Immer wieder kommt es vor, dass Sozialämter Rücklagen für Bestattung und Grabpflege nicht anerkennen und deren Auflösung verlangen.

Praxisprobleme trotz klarer Rechtsprechung

Aus Sicht der Branche widerspricht dieses Vorgehen der geltenden Rechtslage. Bereits 2008 hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass eine angemessene Vorsorge für Bestattung und Grabpflege als Schonvermögen gilt und nicht angetastet werden darf. Dennoch berichten Friedhofsgärtner weiterhin von gegenteiligen Entscheidungen einzelner Behörden.

„Beim Thema Schonvermögen konnten wir mit vielen Einzelfallbeispielen deutlich aufzeigen, dass Sozialämter häufig Betroffene oder deren Angehörige zwingen wollen, mühsam angesparte Sicherheiten für eine angemessene Grabpflegevorsorge, trotz eindeutiger Rechtsprechung, aufzugeben. Wir brauchen Politiker wie Caren Marks, um die Rechtslage nachhaltig durchzusetzen.“

Die Unsicherheit trifft nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Betriebe, die auf langfristige Vorsorgeverträge angewiesen sind. Werden diese Verträge vorzeitig gekündigt, entstehen wirtschaftliche Risiken und Vertrauensverluste.

Branche fordert verbindliche Klarstellung

Die Vertreter des Bundes deutscher Friedhofsgärtner (BdF) im Zentralverband Gartenbau setzen sich daher für eine klare und bundeseinheitliche Regelung ein. Ziel ist ein Erlass, der die Sozialämter verpflichtet, die bestehende Rechtsprechung konsequent anzuwenden.

Damit soll sichergestellt werden, dass Rücklagen für eine angemessene Bestattung und Grabpflege auch in Fällen von Altersarmut, Pflegebedürftigkeit oder Krankheit geschützt bleiben. Für die Praxis würde dies mehr Verlässlichkeit bei der Gestaltung und Absicherung von Vorsorgeverträgen bedeuten.

Politik signalisiert Unterstützung

Im Gespräch zeigte sich Caren Marks offen für die Anliegen der Branche. Sie stellte in Aussicht, dass ein entsprechender Erlass auf den Weg gebracht werden könnte, um die Rechtslage klarzustellen und die Umsetzung in den Behörden zu vereinheitlichen.

An dem Termin nahmen neben der BdF-Vorsitzenden auch Vertreter aus der Praxis teil, darunter die Treuhandstelle für Dauergrabpflege sowie Fachverbände aus Niedersachsen und Bremen. Sie brachten konkrete Fallbeispiele ein, um die Problematik aus betrieblicher Sicht zu verdeutlichen.

Für den Gartenbau wäre eine verbindliche Regelung ein wichtiger Schritt, um die wirtschaftliche Grundlage der Dauergrabpflege zu sichern und gleichzeitig den Anspruch der Kunden auf eine würdevolle Vorsorge langfristig zu gewährleisten.

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