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Europa verbietet Einwegkunststoffe: Neue Regeln für den GaLaBau

Ab dem 3. Juli tritt in der EU ein Verbot für Einwegkunststoffe in Kraft, für die es umweltfreundliche Alternativen gibt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Plastikmüll zu reduzieren und einen nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen zu fördern.

Auswirkungen des Einwegkunststoffverbots auf den GaLaBau

Das Verbot umfasst Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik. Ebenfalls nicht mehr auf den Markt kommen dürfen To-Go-Lebensmittelbehälter sowie Getränkebehälter und -becher aus expandiertem Polystyrol. Auch Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff, der sich in schwer entsorgbare Mikropartikel zersetzt, sind betroffen.

Für andere Einwegprodukte aus Kunststoff, für die es derzeit noch keine ökologisch sinnvolleren Alternativen gibt, wird eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. Dazu gehören Hygieneprodukte wie Binden und Tampons, Feuchttücher, Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern sowie Einweggetränkebecher. Diese Produkte müssen ab dem 3. Juli 2021 mit einem Warnhinweis versehen werden, der auf Umweltschäden durch weggeworfenes Plastik aufmerksam macht. Die Kennzeichnung besteht aus einem Piktogramm und einem Text, der die jeweilige Produktkategorie beschreibt. Für Hersteller gilt bis zum 3. Juli 2022 eine Übergangsfrist, in der sie nicht ablösbare Aufkleber anbringen können.

Mit dem neuen Verbot macht Europa einen wichtigen Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft. Viele Einwegprodukte aus Kunststoff sind überflüssig und werden nach kurzem Gebrauch einfach weggeworfen. Das ist kein nachhaltiger Umgang mit wertvollen Ressourcen. Dazu kommt: Viel zu oft endet Wegwerfplastik in der Umwelt oder den Meeren. Es ist daher gut, dass wir uns in der Europäischen Union auf ein gemeinsames Vorgehen gegen überflüssiges Einweg-Plastik geeinigt haben. Ich bin mir sicher: Niemand muss das alte Einwegplastik vermissen. Dieses Verbot wird schon bald zu besseren, innovativen und umweltfreundlichen Produkten und Lösungen führen. Denn wenn Einweg-Plastikteller durch Einweg-Aluteller ersetzt werden, wäre für die Umwelt nichts gewonnen. Mein Ziel ist, dass Deutschland Schluss macht mit der Wegwerfmentalität. Mehrweg ist dabei das Mittel der Wahl.

Übergangsregelungen und zukünftige Entwicklungen im Detail

Der Abverkauf bereits bestehender Lagerbestände von verbotenen Produkten bleibt zulässig, um eine unnötige Vernichtung zu vermeiden. Auch ungekennzeichnete Produkte dürfen von Händlern abverkauft werden. Da das Verbot und die Kennzeichnungspflicht EU-weit gelten und der Import verbotener oder ungekennzeichneter Produkte aus Nicht-EU-Ländern untersagt ist, sollen die betroffenen Artikel schrittweise vom Markt verschwinden.

Die Europäische Union plant, die Richtlinie und ihre Auswirkungen fortlaufend zu evaluieren und bei Bedarf anzupassen. Dies könnte zukünftig eine Ausweitung des Verbots und der Kennzeichnungspflicht auf weitere Einwegkunststoffprodukte bedeuten.

Weitere Teile der Einwegkunststoffrichtlinie werden im Verpackungsgesetz umgesetzt. Ab dem 1. Januar 2022 wird die Pfandpflicht auf alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen und Dosen ausgeweitet. Eine Mehrwegangebotspflicht für die meisten To-Go-Verpackungen aus Kunststoff tritt ab dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Bereits seit Oktober 2020 verpflichtet eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Kommunen, im Rahmen der Abfallberatung verstärkt auf die Problematik weggeworfener Plastikprodukte hinzuweisen und der Vermüllung der Umwelt entgegenzuwirken.

30.06.2021

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