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Neue Regeln gegen unlautere Geschäftspraktiken seit Mai 2022

Neue gesetzliche Regelungen stärken seit Mai 2022 den Verbraucherschutz: mehr Transparenz bei Online-Bewertungen, klare Vorgaben für Rabatte und Grundpreise sowie strengere Regeln für Haustürgeschäfte und Kaffeefahrten.

Mehr Transparenz bei Preisen, Bewertungen und Verkaufspraktiken

Seit dem 28. Mai 2022 gelten umfassende Neuerungen im Verbraucherrecht, die für mehr Transparenz und besseren Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken sorgen. Die Regelungen betreffen insbesondere den Online-Handel, Preisangaben sowie Vertriebsformen wie Haustürgeschäfte und sogenannte Kaffeefahrten.

Für Betriebe ergeben sich daraus veränderte Anforderungen an die Kommunikation mit Kunden, insbesondere bei Preisangaben, Bewertungen und digitalen Verkaufsplattformen. Gleichzeitig wird die Vergleichbarkeit von Angeboten deutlich verbessert.

Mehr Transparenz bei Online-Angeboten

Betreiber von Online-Marktplätzen sind verpflichtet, zentrale Informationen bereitzustellen, die Kaufentscheidungen beeinflussen können. Dazu gehören Kriterien für Rankings, wirtschaftliche Verflechtungen sowie der Anbieterstatus.

Auch der Umgang mit Bewertungen wird klar geregelt. Unternehmen müssen offenlegen, ob und wie sie sicherstellen, dass Bewertungen tatsächlich von Nutzern stammen, die ein Produkt oder eine Dienstleistung erworben haben. Irreführende Angaben zur Echtheit von Bewertungen sind grundsätzlich unzulässig.

  • Offenlegung von Ranking-Kriterien bei Suchergebnissen
  • Information über wirtschaftliche Verbindungen zwischen Plattform und Anbietern
  • Transparenz über die Echtheit von Bewertungen
  • Hinweise auf personalisierte Preisgestaltung durch Algorithmen

Strengere Regeln für Vertrieb und Verkauf

Auch im direkten Vertrieb wurden Schutzmechanismen verstärkt. Bei Haustürgeschäften gilt ein Sofortzahlungsverbot für Beträge über 50 Euro am Tag des Vertragsabschlusses. Verbraucher erhalten damit mehr Zeit für ihre Entscheidung.

Für Kaffeefahrten wurden die Informationspflichten deutlich ausgeweitet. Anbieter müssen bereits im Vorfeld Angaben zu Veranstaltungsort, Kontaktmöglichkeiten und angebotenen Produkten machen. Zudem ist der Verkauf bestimmter Produktgruppen untersagt, während gleichzeitig die Bußgelder bei Verstößen steigen.

Schadensersatz und faire Preisgestaltung

Neu ist ein klar geregelter Schadensersatzanspruch für Verbraucher, wenn diese durch unlautere Geschäftspraktiken geschädigt werden. Das betrifft beispielsweise Fälle, in denen falsche oder manipulierte Bewertungen zu einer Kaufentscheidung führen.

Auch bei Rabattaktionen gelten strengere Vorgaben. Händler müssen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage vor Beginn einer Preisermäßigung angeben. Dadurch wird verhindert, dass Preise kurzfristig erhöht werden, um anschließend scheinbar hohe Rabatte auszuweisen.

Einheitliche Grundpreise erleichtern Vergleiche

Zur besseren Vergleichbarkeit von Produkten wurden die Vorgaben für Grundpreise vereinheitlicht. Diese dürfen nur noch pro Kilogramm oder pro Liter angegeben werden. Unterschiedliche Bezugsgrößen wie 100 Gramm oder 100 Milliliter entfallen.

Die neuen Regelungen schaffen damit mehr Klarheit im Marktumfeld und betreffen auch Betriebe im Garten- und Landschaftsbau, etwa beim Verkauf von Materialien, Betriebsstoffen oder Zubehör mit Preisangaben gegenüber Endkunden.

30.05.2022

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