Branchenverbände, Pflanzen und Pflanzenteile

Herausforderungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Im Obst- und Gemüsebau fehlen wirksame Pflanzenschutzmittel gegen spezifische Schaderreger. Dies wurde in Gesprächen zwischen BVL- und BfR-Präsidenten thematisiert, wobei Notfallzulassungen und Wettbewerbsgleichheit zentrale Punkte sind.

Notfallzulassungen und Resistenzentwicklungen im Fokus

Im Obst- und Gemüsebau besteht ein Mangel an wirksamen Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung spezifischer Schaderreger. Diese Problematik wurde in einem Gespräch zwischen Gerhard Schulz, dem Präsidenten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg, und dem Präsidenten des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR), Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, thematisiert.

Das BVL ist unter anderem für die nationale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig. Das BfR fungiert gemeinsam mit dem Julius Kühn-Institut (JKI) und dem Umweltbundesamt (UBA) als Bewertungsbehörde. Bei einem Treffen im Alten Land im Mai wurden die durch die Blutlaus an Obstbäumen verursachten Probleme erörtert. Es wurde festgestellt, dass nicht ausreichend zugelassene Wirkstoffe und somit Bekämpfungsmöglichkeiten für die Blutlaus in Deutschland vorhanden sind. Auch im Gemüsebau fehlen laut Gerhard Schulz in bestimmten Anwendungsgebieten die notwendigen Wirkstoffe.

Ein Beispiel hierfür ist die Notwendigkeit einer Notfallzulassung nach Artikel 53 der EG-Verordnung 1107/2009 für das Mittel Movento in Salaten zur Bekämpfung der Blattlaus (Nasonovia). Diese Blattlausart hat in Süd- und Westdeutschland Resistenzen gegen andere Wirkstoffe entwickelt, wodurch eine Bekämpfung mit den bestehenden genehmigten Mitteln nicht mehr möglich ist. Das BVL lehnte den entsprechenden Antrag ab, da das Umweltbundesamt sein Einvernehmen versagte. Die Fachgruppe Gemüsebau hat daraufhin ein Widerspruchsverfahren eingeleitet.

Des Weiteren beantragte die Fachgruppe den Einsatz von Movento gegen die weiße Fliege in Kopfkohle; eine Entscheidung des BVL steht hier noch aus. Die Bundesfachgruppe Gemüsebau stellte zudem einen Antrag nach Artikel 53 für den Einsatz von Afalon bei Möhren und Knollensellerie. Obwohl der darin enthaltene Wirkstoff Linuron zukünftig in keinem EU-Land mehr verfügbar sein wird, äußerte Gerhard Schulz, dass Deutschland in dieser Hinsicht unnötig vorpresche.

Wettbewerbsgleichheit und zukünftige Debatten

Es kann nicht sein, dass Deutschland im europäischen Wettbewerb eine Insellösung anstrebt. Linuron darf um uns herum in Möhren und Sellerie angewendet werden. Die damit behandelten Produkte dürfen bei uns verkauft werden, während unsere heimischen Erzeuger das Mittel nicht anwenden dürfen.

Eine Antwort des BVL zu dieser Forderung nach Wettbewerbsgleichheit steht noch aus. Jens Stechmann und Gerhard Schulz, Vorsitzende der Bundesfachgruppen, sprachen sich für einen Runden Tisch zum Thema Pflanzenschutz aus. Die Präsidenten Hensel und Tschiersky-Schöneburg betonten die Notwendigkeit einer sachlichen und wissenschaftlich fundierten Debatte sowie sachgerechterer Verbrauchererklärungen.

15.06.2012

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