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Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien ab 2019

Ab 2019 ermöglicht das neue Regionalnachweisregister die Ausstellung von Regionalnachweisen für Strom aus erneuerbaren Energien. Endkunden können so die regionale Herkunft ihres Stroms nachvollziehen. Dies soll die Akzeptanz der Energiewende vor Ort steigern.

Das Regionalnachweisregister: Transparenz für regionalen Ökostrom

Ab dem 1. Januar 2019 ermöglicht das neue Regionalnachweisregister die Ausstellung von Regionalnachweisen für Strom aus erneuerbaren Energien. Dies erlaubt es Endkunden, die regionale Herkunft des bezogenen Stroms nachzuvollziehen, beispielsweise von einer Windkraftanlage in der Nähe.

Das Regionalnachweisregister soll die Energiewende für Stromkunden regional greifbar machen. Stromlieferanten erhalten die Möglichkeit, ihren Produkten eine regionale Komponente zu verleihen. Die Nutzung von Strom aus der Region kann die Akzeptanz der Energiewende vor Ort steigern. Stromversorger können künftig in ihrer Stromkennzeichnung ausweisen, dass der gelieferte EEG-Strom, der über die EEG-Umlage finanziert wird, aus regionalen Anlagen stammt. Das Umweltbundesamt stellt durch dieses System sicher, dass die regionale Eigenschaft einer Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien nur einmal vermarktet wird.

Funktionsweise des Regionalnachweises

Der Regionalnachweis ermöglicht es Verbrauchern, EEG-Strom aus ihrer Region zu beziehen. Eine Region wird dabei durch Postleitzahlengebiete definiert, die sich in einem Umkreis von 50 Kilometern um das Postleitzahlengebiet des Stromverbrauchs befinden. Anlagenbetreiber können sich Regionalnachweise ausstellen lassen und diese zusammen mit dem Strom an Elektrizitätsversorger übertragen. Diese entwerten die Nachweise, um die regionale Eigenschaft des EEG-Stroms in der Stromkennzeichnung auszuweisen.

Jeder Stromverbraucher trägt durch die Zahlung der EEG-Umlage, welche die Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse finanziert, zur Energiewende bei. Dies wird in der Stromkennzeichnung durch den ausgewiesenen EEG-Anteil („Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage“) sichtbar. Mit dem neuen Instrument kann dieser Anteil regionalisiert werden, indem der gelieferte EEG-Strom aus der Region bezogen wird. Der Regionalnachweis dient der notwendigen Zuordnung und schützt Verbraucher vor Doppelvermarktung sowie irreführenden Werbeaussagen.

Rechtliche Grundlagen und Start

Der Betrieb des Regionalnachweisregisters beginnt am 1. Januar 2019. Damit setzt das Umweltbundesamt § 79a EEG 2017 um. Die rechtliche Grundlage für das Register, die novellierte Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung – HkRNDV), trat am 21. November 2018 in Kraft.

Die Novelle der HkRNDV legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb des neuen Regionalnachweisregisters fest. Sie beinhaltet zudem Neuregelungen, die sich aus der sechsjährigen Praxis des Herkunftsnachweisregisters ergeben haben. Diese Anpassungen sollen Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen.

26.12.2018

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