Neuer Service: Digitale Echtheitsprüfung für Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) bietet einen neuen Service an, der die digitale Überprüfung der Echtheit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen ermöglicht. Hauptunternehmen können die Authentizität dieser Dokumente nun digital nachvollziehen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) dient als Nachweis der BG BAU, dass ein Unternehmen Mitglied ist und die erforderlichen Versicherungsbeiträge oder Vorschüsse entrichtet hat. Sie ist unter anderem für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen relevant. Bislang waren diese Bescheinigungen ausschließlich im Original mit Dienstsiegel, persönlicher Unterschrift und Namensstempel gültig, um Fälschungen vorzubeugen.
Digitalisierung und Echtheitsprüfung
Mit dem neuen Verfahren kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung digital bezogen und ihre Echtheit überprüft werden. Jede Bescheinigung enthält einen QR-Code, über den Unternehmen im Onlineportal „meine BG BAU“ die Authentizität des Dokuments prüfen können.
Ein weiterer Vorteil dieser Neuerung ist die Möglichkeit, die Bescheinigung zu scannen, abzuspeichern, zu vervielfältigen und elektronisch an mehrere Auftraggeber zu übermitteln. Zudem steht die Bescheinigung im Onlineportal direkt als PDF-Datei zum Abruf bereit. Mitgliedsunternehmen, die noch keinen Zugang zum Portal besitzen, können sich dort registrieren.
Die BG BAU rät Hauptunternehmern, die Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Nachunternehmern erhalten, den Nachweis der Echtheitsprüfung zu speichern oder auszudrucken. Zur Absicherung gegen Haftungsfälle ist es weiterhin erforderlich, Unbedenklichkeitsbescheinigungen lückenlos vorzuhalten und auf Plausibilität zu prüfen.
