Bundesregierung entlastet Unternehmen durch Fristverkürzung
Das Bundeskabinett hat eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungen und weitere Belege nach Handels- und Steuerrecht beschlossen. Diese Änderung sieht vor, die aktuelle Frist von zehn Jahren schrittweise zu reduzieren. Ab dem Jahr 2013 soll die Frist auf acht Jahre sinken, gefolgt von einer weiteren Verkürzung auf sieben Jahre ab 2015.
Die Bundesregierung hatte im Jahr 2011 den Aufwand ermittelt, der Unternehmen durch die bisherige Rechtslage entsteht. Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zufolge belaufen sich die jährlichen Kosten für Lagerung, Aussortierung und Vernichtung von Dokumenten auf rund 24 Milliarden Euro. Durch die schrittweise Reduzierung der Aufbewahrungsfristen auf sieben Jahre soll ein Teil dieses Aufwands für die Wirtschaft verringert werden.
Entlastung für Unternehmen
Die heutige Entscheidung der Bundesregierung zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Hierdurch leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag für spürbaren Bürokratieabbau. Ab 2015 werden die Unternehmen um rund 2,5 Mrd. Euro entlastet. Betroffen hiervon sind alle Unternehmensgrößen, gerade auch kleine und mittlere Unternehmen. Das Ziel bleibt aber eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen auf fünf Jahre, so wie es die Bundesregierung im Dezember letzten Jahres beschlossen hatte.
Diese Einschätzung stammt von Dr. Johannes Ludewig, dem Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrates. Er betont die Bedeutung dieser Maßnahme für den Bürokratieabbau und die Entlastung von Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Betriebe.
Aufgaben des Nationalen Normenkontrollrates
Der Nationale Normenkontrollrat ist ein unabhängiges Beratungs- und Kontrollgremium der Bundesregierung, das beim Bundeskanzleramt angesiedelt ist. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Bundesregierung dabei zu unterstützen, bestehende Bürokratiekosten abzubauen und die Entstehung neuer Kosten zu vermeiden.