Umweltschutz und Entsorgung, Wasser

Bundesverwaltungsgericht erlaubt Wäschewaschen mit Brunnenwasser

09.04.2010

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Haushalte ihre Wäsche auch mit Brunnenwasser waschen dürfen. Das Urteil stärkt zugleich die Nutzung von Regenwasser und sorgt für mehr Rechtssicherheit bei alternativen Wassersystemen.

Gericht stärkt Nutzung von Brunnen- und Regenwasser im Haushalt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit einem Grundsatzurteil entschieden, dass Haushalte ihre Wäsche auch mit Brunnenwasser waschen dürfen. Nach Einschätzung der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V. (fbr) hat das Urteil auch weitreichende Bedeutung für Betreiber von Regenwassernutzungsanlagen.

Immer wieder hatten Wasserzweckverbände und Wasserversorger Verbraucher davor gewarnt, Regen- oder Brunnenwasser für Waschmaschinen zu verwenden. Die Nutzung neben Toilettenspülung und Gartenbewässerung wurde dabei häufig infrage gestellt. Mit der Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts wurde diese Praxis nun erneut bestätigt.

Trinkwasseranschluss bleibt Pflicht

Geklagt hatte eine Gemeinschaft aus Sachsen, die Brunnenwasser zum Wäschewaschen nutzen wollte. Nachdem die Kläger bereits in den Vorinstanzen Recht erhalten hatten, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung und wies die Revision eines Wasserversorgerverbandes zurück.

Das Gericht stellte klar, dass die Trinkwasserverordnung lediglich vorschreibt, dass in jedem Haushalt ein Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung vorhanden sein muss. Sie regelt jedoch nicht, welches Wasser Verbraucher tatsächlich im Haushalt verwenden.

„Ob der Anschlussnehmer zum Wäsche waschen im eigenen Haushalt Trinkwasser oder Wasser minderer Qualität benutze, überlasse die Trinkwasserverordnung seiner eigenverantwortlichen Entscheidung.“

Regenwassernutzung erhält zusätzliche Rechtssicherheit

Für die Nutzung von Regenwasser sieht die Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung in dem Urteil eine wichtige Klarstellung. Betreiber entsprechender Anlagen seien in der Vergangenheit häufig durch Aussagen von Zweckverbänden oder Wasserversorgern verunsichert worden.

Nach Ansicht von fbr-Fachreferent Dietmar Sperfeld bestätigt die Entscheidung, dass die Nutzung von Regenwasser auch für Waschmaschinen grundsätzlich zulässig ist. In verschiedenen Förderprogrammen der Bundesländer sei diese Anwendung bereits seit Jahren berücksichtigt.

Vorteile für Umwelt und Ressourcen

Die Nutzung von Regen- oder Brunnenwasser kann laut Fachverband auch ökologische Vorteile bringen. So lässt sich durch Regenwassernutzungsanlagen ein erheblicher Teil des Trinkwasserverbrauchs im Haushalt reduzieren.

Je nach Haushaltsgröße können bis zu 50 Prozent des Trinkwassers eingespart werden. Gleichzeitig wirkt sich das weiche Regenwasser positiv auf den Waschprozess aus.

  • geringerer Bedarf an Waschmittel
  • Verzicht auf Weichspüler möglich
  • Reduzierter Einsatz von Reinigungschemie

Auch Unternehmen mit hohem Wasserbedarf setzen zunehmend auf Regenwassersysteme. Deutschland gilt in diesem Bereich der Umwelttechnologie als international führend. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird daher als wichtiger Schritt für Ressourcenschutz und nachhaltige Wassernutzung bewertet.

(Urteil vom 31. März 2010, Az. BVerwG 8 C)

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Bundesverband für Betriebs- und Regenwasser e. V. (fbr)

Hilpertstr. 20
64295Darmstadt
Deutschland

Tel.:+49 6151 339257
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