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ZVG fordert realistische Zielvorgaben in der europäischen Wasserpolitik

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) positioniert sich zur Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und fordert realistische Zielvorgaben. Er warnt vor übermäßiger Regulierung und plädiert für eine Fortführung der WRRL über 2027 hinaus.

Anpassung der Zielvorgaben und Bewertungsmethoden für die WRRL

Es wird eine realistische Darstellung der Ausgangsbedingungen, eine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung sowie eine Kosten-Nutzen-Abwägung gefordert. Auf dieser Grundlage sollte gegebenenfalls eine Zielanpassung erfolgen.

Die zukünftige Einstufung eines Gewässers sollte alle Aspekte gewichten und sich nicht ausschließlich an der schlechtesten Komponente orientieren. Oftmals sind es wenige prioritäre Schadstoffe, wie ubiquitäres Quecksilber, die eine Zielverfehlung bewirken. Um die Akzeptanz von Maßnahmen zu erhöhen, sollten Erfolge auch in Zwischenschritten sichtbar gemacht werden.

Instrumente wie Wasserschutzkooperationen sollten vorrangig genutzt und stärker gefördert werden, beispielsweise über die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Auch Agrarumweltmaßnahmen sind fortzuführen.

Hintergrund der Wasserrahmenrichtlinie

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht eine Überprüfung ihrer Ziele und deren Erreichung bis Ende 2019 vor. Die EU-Kommission bewertet dabei auch die Richtlinien zur Grundwasserqualität und zu Umweltqualitätsnormen sowie die Hochwasserrichtlinie. Mit der Einführung der WRRL im Oktober 2000 verpflichteten sich die EU-Mitgliedstaaten, alle Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer in einen qualitativ „guten Zustand“ zu überführen.

Dieses Ziel sollte ursprünglich bis 2015 erreicht werden, in Ausnahmefällen bis 2027. Bislang wurden diese Anforderungen in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten nicht flächendeckend erfüllt. Die WRRL legt konkrete Qualitätsziele und Methoden fest, um alle Gewässer in einen „guten ökologischen“ und „guten chemischen Zustand“ zu bringen. Für das Grundwasser ist ein „guter mengenmäßiger“ und „guter chemischer Zustand“ anzustreben.

Die Bundesregierung betrachtet die novellierte Düngeverordnung von 2017 als einen wirksamen Beitrag zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in Gewässer. Sie erwartet jedoch keine kurzfristige Absenkung der Nitratwerte im Grundwasser, da dieses zeitverzögert reagiert.

12.03.2019

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