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Steuerliche Vorteile für Garten- und Landschaftsbauarbeiten

Der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg informiert über neue Steuervorteile. Privatkunden können nun auch landschaftsgärtnerische Bautätigkeiten steuerlich geltend machen. Ein Infoblatt unterstützt Mitgliedsbetriebe bei der Kundeninformation.

Neue Steuervorteile für private Gartenprojekte

Der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg unterstützt seine Mitgliedsbetriebe mit einem Informationsblatt zur steuerlichen Absetzbarkeit landschaftsgärtnerischer Arbeiten. Dieses soll die Kundenbindung fördern.

Seit dem 7. April 2006, mit dem Beschluss des "Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung" durch den Bundesrat, ergeben sich für Privatkunden verbesserte Steuersparmöglichkeiten. Bereits ab dem 1. Januar 2003 konnten Pflegearbeiten im Garten- und Landschaftsbau als haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd geltend gemacht werden. Die Neuerung ermöglicht es nun, auch landschaftsgärtnerische Bautätigkeiten wie Garten- und Wegebauarbeiten auf die Steuerlast anrechnen zu lassen.

Für die Weitergabe an Privatkunden hat der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg ein spezielles Infoblatt entwickelt. Mitgliedsbetriebe des Landesverbandes Baden-Württemberg können das Infoblatt mit dem Titel "Zugreifen! 2-facher Steuer-Bonus für Ihren Garten" kostenfrei über die Geschäftsstelle des Landesverbandes beziehen oder im Internet im Bereich Mitgliederservice unter Musterbriefe & Formulare herunterladen.

25.07.2006

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e. V.

Filderstr. 109 / 111
70771Leinfelden-Echterdingen
Deutschland

Tel.:+49 711 97566-0
Fax:+49 711 97566-20

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