Pflanzen und Pflanzenteile

Kamelienblüte im Botanischen Garten Karlsruhe

Pünktlich zum Valentinstag erstrahlen die Kamelien in den Schaugewächshäusern des Botanischen Gartens Karlsruhe in voller Blüte. Die farbenprächtigen Sträucher aus Ostasien schaffen ein romantisches Ambiente und laden zum Verweilen ein.

Romantische Blütenpracht zum Valentinstag

Pünktlich zum Valentinstag präsentieren sich die rund 20 Kamelien in den Schaugewächshäusern des Botanischen Gartens Karlsruhe in voller Blüte. Die immergrünen Sträucher, ursprünglich aus Ostasien stammend, zeigen eine Farbpalette von strahlendem Weiß über verschiedene Rosatöne bis hin zu tiefem Rot. Diese Blütenpracht verleiht den Gewächshäusern ein romantisches Ambiente.

Die Kamelienblüten werden traditionell mit Zuneigung, Hingabe und Bewunderung assoziiert. Im 19. Jahrhundert waren sie ein beliebtes Geschenk von Kavalieren an ihre Angebeteten. Literarische Werke wie Alexandre Dumas des Jüngeren „Die Kameliendame“ und Giuseppe Verdis Oper „La Traviata“ zeugen von der damaligen Popularität dieser Pflanze. Auch im Botanischen Garten der badischen Großherzöge wurden Kamelien zu dieser Zeit kultiviert, wofür ein eigenes „Camellienhaus“ existierte, das im Gartenführer von 1888 verzeichnet ist.

Historische Gewächshäuser im Botanischen Garten

Die beeindruckenden Glashäuser des Botanischen Gartens, vor denen sich eine große Wiese mit Blausternen erstreckt, stammen aus dem 19. Jahrhundert. Sie wurden ursprünglich nach Entwürfen des Architekten Heinrich Hübsch errichtet. Die historischen Gewächshäuser aus Metall und Glas wurden umfassend saniert und im Jahr 2018 wiedereröffnet. Seitdem orientieren sich Gestaltung und Pflanzenauswahl an den historischen Vorlagen aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Besucherinformationen und Zugangsregeln

Die Außenanlage des Botanischen Gartens ist täglich von 6:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet. Im Sommer ist dies etwa bis 22:00 Uhr, im Winter bis etwa 17:00 Uhr. Die Schauhäuser sind samstags, sonntags und an Feiertagen von 10:00 bis 17:45 Uhr zugänglich.

Der Eintritt beträgt für Erwachsene 3,00 €, ermäßigt 1,50 € und für Familien 7,50 €.

Für den Besuch der Schauhäuser gilt die 2G-Regelung. Besucher müssen eine Impfdokumentation (QR-Code per App oder in Papierform) über eine vollständige Impfung (mindestens 14 Tage zurückliegend) oder eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 3 Monate) vorlegen. Zusätzlich ist ein amtliches Ausweisdokument im Original zur Identitätsprüfung erforderlich. Im Innenbereich besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten.

Für bereits immunisierte (geimpfte oder genesene) Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren gelten die Regelungen für immunisierte Personen.

In der Außenanlage ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Kann dieser Abstand nicht gewährleistet werden, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

14.02.2022

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