Bioland drängt auf faire Vergütung für Kleegras und nachhaltige Biogasproduktion
Im Zuge der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fordert der Bioland-Verband gezielte Korrekturen bei der Förderung von Biogas. Im Fokus steht insbesondere die Biomasseverordnung, die aus Sicht des Verbandes ökologische Betriebe benachteiligt und nachhaltige Produktionsformen unzureichend berücksichtigt.
Konkret wird kritisiert, dass die höhere Vergütung für Klee- und Luzernegras aktuell an die Nutzung als Zwischenfrucht gebunden ist. Diese Einschränkung erschwert nach Einschätzung des Verbandes den wirtschaftlichen Betrieb von Biogasanlagen in ökologisch wirtschaftenden Betrieben erheblich.
Kritik an bestehender Vergütungsstruktur
„Es geht um einen wirklich nachhaltigen Mix von Bioenergie- und Nahrungsmittelproduktion. Die Benachteiligung von umweltfreundlich wirtschaftenden Betrieben bei der Erzeugung von Biogas muss aufgehoben werden. Biobetriebe können Biogasanlagen unter diesen Bedingungen nicht mehr wirtschaftlich betreiben“
Nach aktueller Regelung wird der Anbau von Klee- und Luzernegras faktisch mit Mais gleichgesetzt, obwohl sich beide Kulturen deutlich in ihrer Umwelt- und Klimabilanz unterscheiden. Aus Sicht von Bioland führt dies zu einer einseitigen Förderung und benachteiligt ökologisch ausgerichtete Bewirtschaftungsformen.
Ökologische Vorteile bleiben ungenutzt
Klee- und Luzernegras bieten mehrere agronomische und ökologische Vorteile. Ihr Anbau steht nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion und trägt zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Zudem wird durch den Humusaufbau Kohlenstoffdioxid im Boden gebunden, was positive Effekte für den Klimaschutz mit sich bringt.
„Diese Einschränkung ist nicht nur praxisfern, sie verhindert auch das ökologisch sinnvolle und nachhaltige Betreiben von Biogas-Anlagen mit Klee- und Luzernegras“
Der Verband sieht darin ein bislang ungenutztes Potenzial für eine umweltverträgliche Energieerzeugung, das durch die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen eingeschränkt wird.
Forderung nach kurzfristiger Anpassung
Bioland spricht sich dafür aus, die Einstufung von Klee- und Luzernegras in eine höhere Vergütungsklasse unabhängig vom Anbausystem zu ermöglichen. Ziel ist eine gleichberechtigte Förderung nachhaltiger Substrate und eine stärkere Berücksichtigung ökologischer Leistungen in der Energiepolitik.
Die derzeitige Ausgestaltung des EEG begünstigt nach Einschätzung des Verbandes vor allem großindustrielle Anlagen und fördert den verstärkten Maisanbau. Eine Anpassung der Biomasseverordnung gilt daher als zentraler Schritt, um die Rahmenbedingungen für eine nachhaltigere Biogasproduktion zu verbessern.
