Branchenverbände

Energieeffizienzgesetz: ZVG befürchtet Strukturwandel im Gartenbau

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) kritisiert das geplante Energieeffizienzgesetz scharf. Er befürchtet massive Belastungen und Bürokratie für mittelständische Betriebe, was zu einem ungewollten Strukturwandel führen könnte.

Kritik an den Auswirkungen auf den Gartenbau

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) äußert sich kritisch zum vom Bundeskabinett beschlossenen Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Der Verband sieht darin eine erhebliche Belastung für mittelständische Produktionsbetriebe des Gartenbaus.

„Mit den aktuell vorgeschlagenen Regelungen des neuen Energieeffizienzgesetzes wären gerade die mittelständischen Produktionsbetriebe des Gartenbaus massiv betroffen und mit erheblichen Verpflichtungen und massiven Bürokratiepflichten belastet“, warnt ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.

Anstatt Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen durch bestehende Programme zu fördern, könnten viele Betriebe zur Aufgabe gezwungen werden. Der ZVG lehnt insbesondere die Verpflichtung zu aufwendigen, bürokratischen und kostenträchtigen Energieaudits mit Zertifizierungen sowie den Zwang zu Investitionen ab.

Eingriff in die unternehmerische Freiheit

Der ZVG betrachtet die Regelungen als unverhältnismäßigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Dies führe zu beträchtlichen Einschränkungen einzelner Betriebe, da Finanzmittel zwingend für Effizienzmaßnahmen allokiert werden müssten.

„Nicht die Umstellung auf Erneuerbare Energien wird damit gefördert, sondern lediglich der Strukturwandel mit dem Verlust von Familienbetrieben weiter angeheizt“, so Fleischer weiter.

Die Betriebe hätten ein ureigenes Interesse an Energieeffizienz, benötigten dafür jedoch keine dirigistischen Eingriffe in diesem Ausmaß.

Hintergrund der Regelungen

Laut Entwurf des Energieeffizienzgesetzes sollen Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 15 GWh innerhalb der letzten drei Jahre ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS einrichten. Diese Unternehmen müssen zudem zusätzliche Anforderungen erfüllen, darunter die Wirtschaftlichkeitsbewertung sowie die Erfassung von Zufuhr und Abgabe von Energie.

Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh innerhalb der letzten drei Jahre sollen zur Erstellung und Veröffentlichung von „konkreten und durchführbaren Plänen“ verpflichtet werden. Diese Pläne sollen alle Endenergieeinsparmaßnahmen umfassen, die in den Energie- oder Umweltmanagementsystemen als wirtschaftlich identifiziert wurden. Die Pläne sowie die darin aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit nicht erfassten Endenergieeinsparmaßnahmen müssen durch einen Zertifizierer, Umweltgutachter oder Auditor bestätigt werden.

19.04.2023

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