Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

„Wir haben unser Ziel erfolgreich erreicht, Deutschland ist über die Opt-out-Richtlinie der EU-Kommission als Anbaugebiet für zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen ausgenommen. Gentechnisch veränderte Maissorten dürfen zukünftig hierzulande nicht mehr kommerziell angebaut werden. Das ist das Ergebnis der aktiven Kooperation von Bund und Ländern in der ersten Phase des Prozesses. Das bestätigt meine Linie, dass in dieser bedeutenden Frage Bund und Länder in der gemeinsamen Verantwortung sind. Bund und Länder müssen jetzt für zukünftige Zulassungsverfahren eine belastbare gesetzliche Grundlage schaffen, die den Anbau in Deutschland untersagt. Ich habe dazu bereits im Februar einen Gesetzentwurf vorgelegt und im Juni den Entwurf erweitert.“

Bundesminister Christian Schmidt (Quelle: BMEL/Thomas Köhler)

Hintergrund: Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte mit Schreiben vom 30. September 2015, entsprechend der vorherigen Abfrage bei den Ländern, die Antragsteller und Zulassungsinhaber über die Kommission im Ergebnis dazu aufgefordert, das deutsche Hoheitsgebiet im Rahmen der Phase 1 der Opt out-Richtlinie vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auszunehmen. Die betroffenen Unternehmen haben die Aufforderungen innerhalb der 30-Tage-Frist akzeptiert. Dementsprechend würden die Anbauzulassungen für die sechs Maissorten das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ausnehmen. Aktuell steht eine solche Anbauzulassung für den gentechnisch veränderten Mais 1507 an.

 

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