Bedeutung der Pflanze im Garten- und Landschaftsbau
Der elfte BGL-Verbandskongress stand im Zeichen grüner Themen. BGL-Präsident August Forster hob die Bedeutung der Pflanze als zentrales Alleinstellungsmerkmal im landschaftsgärtnerischen Berufsalltag hervor.
Wenn wir uns von Mitbewerbern wie Tiefbau und Facility-Management abgrenzen wollen, müssen wir unseren Trumpf, den Umgang mit der Pflanze, viel stärker nutzen.
Dies erklärte Forster auf dem dreitägigen Kongress in Potsdam vor über 200 Teilnehmern. Er betonte, dass dem Trend der Kies- und Schotterkultur in Deutschland die vielfältigen gestalterischen Möglichkeiten und das Fachwissen um die Verwendung der Pflanze entgegengesetzt werden müssen.
Beratung und Aufklärung als Mittel gegen den Trend der Pflegeleichtigkeit
Nach Ansicht des BGL-Präsidenten sollte der Berufsstand nicht dem Trend der Pflegeleichtigkeit folgen. Stattdessen appellierte er an die berufsständische Pflicht, Kunden durch Beratung und Aufklärung zu überzeugen.
Nur im persönlichen Gespräch können wir dem Kunden erklären, warum ein Laubgehölz mit flächiger Staudenbepflanzung interessanter wirkt, als ein immergrüner Solitär.
Forster sprach auch die Verantwortung von Baumschulen und Staudengärtnern an, die teilweise über einen Rückgang des Pflanzenabsatzes berichten. Er forderte eine Zusammenarbeit von Baumschulen, Staudengärtnern und Landschaftsgärtnern, um diesem Trend entgegenzuwirken. Zudem sei es wichtig, bei der Sortimentsauswahl stärker auf Artenvielfalt zu setzen. Forster zeigte sich überzeugt, dass vom Kongress ein Signal „pro Pflanze und pro gestalterische Vielfalt“ ausgehen werde.
Kritik an Umsatzsteuerprivilegierung und Erbschaftsteuer
Ein weiterer Punkt, den BGL-Präsident Forster auf dem Verbandskongress ansprach, betraf die geplante Umsatzsteuerprivilegierung der öffentlichen Hand. Er bezeichnete diese als Wettbewerbsverzerrung, da wirtschaftliche Tätigkeiten von Kommunen von der Umsatzsteuer befreit werden sollen. Kommunen, die wie private Unternehmen am Markt agieren, müssten entsprechend besteuert werden.
Auch die angedachte Neuregelung der Erbschaftsteuer kritisierte der BGL-Präsident.
Auf die kleineren Betriebe, wie sie im Garten- und Landschaftsbau vorherrschend sind, müsse Rücksicht genommen werden.
Ziel des Bundesverbandes für den Garten- und Landschaftsbau e.V. ist es, die geplanten Erleichterungen für kleine Betriebe auch bis 20 Beschäftigte gelten zu lassen. Forster informierte die Delegierten in Potsdam, dass hierzu intensive Gespräche mit Abgeordneten und verantwortlichen Behörden geführt werden.
