Neue Regelungen und ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb
Der Deutsche Bundestag hat ein neues Gesetz zur Umsatzsteuerprivilegierung verabschiedet, nachdem der Finanzausschuss dem Entwurf einstimmig zugestimmt hatte. Diese Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes ermöglicht es kommunalen Betrieben, bestimmte Dienstleistungen als Infrastrukturmaßnahmen künftig mindestens 19 Prozent günstiger anzubieten.
Der Bundesverband für den Garten- und Landschaftsbau e.V. (BGL) hatte sich im Vorfeld gemeinsam mit weiteren mittelständischen Verbänden, darunter der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Zentralverband Gartenbau (ZVG), intensiv dafür eingesetzt, eine Bevorzugung kommunaler Betriebe im Wettbewerb mit dem Privatsektor zu verhindern.
„Zwar ist es uns nicht gelungen, die Abgeordneten davon zu überzeugen, das Gesetzesvorhaben fallen zu lassen – zu groß war der Wunsch von Bundesländern und Kommunen. Aber, wir konnten unsere Positionen deutlich machen“, erklärte August Forster, Präsident des BGL.
Die Verbände konnten die Politik davon überzeugen, dass eine mögliche Wettbewerbsverzerrung eine Bedrohung für den Garten- und Landschaftsbau darstellen würde. Dies führte dazu, dass die Grünflächenpflege explizit von der Neuregelung ausgenommen wurde, wie die Abgeordneten im Abschlussprotokoll festhielten.
Darüber hinaus wurde in der Gesetzesbegründung klargestellt, dass umsatzsteuerbedingte Wettbewerbsverzerrungen als europarechtswidrig gelten. Diese Klarstellung unterstreicht die Sensibilität des Gesetzgebers für faire Wettbewerbsbedingungen.
