Branchenverbände

BGL befürchtet Wettbewerbsnachteile für GaLaBau-Unternehmen

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) äußert Bedenken hinsichtlich einer geplanten Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Diese Neuregelung könnte den fairen Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Betrieben beeinträchtigen und somit auch Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus betreffen.

Geplante Umsatzsteueränderung bedroht Chancengleichheit

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) äußert Bedenken hinsichtlich einer geplanten Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Diese Neuregelung könnte den fairen Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Betrieben beeinträchtigen, wovon auch Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus betroffen wären.

„Der aktuelle Vorschlag beeinträchtigt die Chancengleichheit und den fairen Wettbewerb zwischen Betrieben der öffentlichen und der privaten Hand aus dem Mittelstand - hiervon sind auch die Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus betroffen“, erklärte BGL-Präsident August Forster.

Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass Kommunalbetriebe innerhalb interkommunaler Zweckverbände Leistungen wie die Grünflächenpflege umsatzsteuerfrei anbieten können. Diese Umsatzsteuerprivilegierung für kommunale Betriebe wird vom BGL als aktiver Eingriff der Bundesregierung in den Wettbewerb und als Schwächung des Mittelstands kritisiert.

Aus Sicht des Branchenverbandes der Landschaftsgärtner dürfen kommunale Betriebe im Wettbewerb nicht steuerlich bevorzugt werden, um die Chancengleichheit für Unternehmen des privaten Sektors zu gewährleisten. Sollten die diskutierten Umsatzsteuerpläne umgesetzt werden, könnten kommunale Betriebe Dienstleistungen als Infrastrukturmaßnahmen ohne Umsatzsteuer anbieten.

Dies würde einen Wettbewerbsnachteil für mittelständische GaLaBau-Betriebe bedeuten, der selbst durch effiziente und kostenoptimierte Unternehmensführung nicht ausgeglichen werden könnte. Forster weist darauf hin, dass kommunale Betriebe bereits jetzt verstärkt in den Markt drängen.

Die geplante Neuregelung der Umsatzsteuer und der daraus resultierende unfaire Wettbewerb könnten diese Entwicklung für mittelständische Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus weiter verstärken. Dies würde nicht nur die private Wirtschaft schwächen, sondern auch Arbeitsplätze gefährden, die insbesondere für die Entwicklung ländlicher Räume von Bedeutung sind.

04.06.2015

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